Civil Engineering Reference
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Anwender oder Planer. Ist die Leistungserfüllung auf Basis der Transportmatrix maßgeb-
licher Bestandteil des Lastenheftes, trägt der anbietende FTS-Lieferant die Verantwortung.
Dann können sich die eingehenden Angebote allerdings in der Zahl der FTF unterschei-
den. Wo die Verantwortung im jeweiligen Projekt auch liegen möge - wichtig ist, dass es
alle Beteiligten wissen!
FTS-gerechte Gebäudeplanung Bei einer FTS-gerechten Gebäudeplanung ist von zwei
möglichen Varianten auszugehen: Einplanung in ein neu zu erstellendes Gebäude (Green-
field) oder die Integration in ein vorhandenes Gebäude (Brownfield).
Bei der Greenfield-Planung ist den Belangen der FTS-Technologie durch frühzeitiges
Einsteuern der Anforderungen optimal Rechnung zu tragen. Die Ausführung von Boden-
platte, Gebäudestützen, Gebäudehöhen, Fassade, Energiebedarf, Medien usw. kann auf die
FTS-Belange zugeschnitten werden. Bei einer Brownfield-Planung kann nur auf die vor-
handenen Gegebenheiten reagiert werden.
Für den sicheren und störungsfreien Betrieb von Fahrerlosen Transportsystemen ist
der FTS-gerechte Boden von grundlegender Bedeutung. Seine Merkmale sind in Kap. 3.4
beschrieben und bei der Herstellung neuer Böden einzuhalten. Wenn bestehende Böden
nicht alle diese Anforderungen erfüllen, ist eine rechtzeitige Abstimmung mit dem FTS-
Hersteller dringend zu empfehlen.
Bei der Planung der Verkehrswege sind folgende Normen und Richtlinien maßgebend:
• Arbeitsstättenverordnung
• Arbeitsstätten-RichtlinieASR17/1,2
• DIN18225VerkehrswegeinBauten.
Können die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und Absicherungsmaßnahmen nicht
eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit den zuständigen Berufsgenossenschaften
bzw. der Arbeitssicherheit/Gewerbeaufsicht erforderlich. Für den Betrieb eines FTS sind
eventuell gesonderte Flächen oder Räume erforderlich. Dies können z.  B. Batterielade-
stationen, Service- und Wartungsbereiche sein. Weitere Details sind der VDI-Richtlinie
2510-1 7 zu entnehmen.
Infrastruktur und periphere Einrichtungen Näheres zu dieser komplexen Thematik fin-
det man in Kap. 3.4. Ta b e l l e   5.6 gibt an, wo aus FTS-Sicht Anforderungen an die angren-
zenden Gewerke gestellt werden.
Gerade die steuerungstechnische Einbindung des FTS in die Peripherie kann zu un-
erwarteten Kosten führen. Häufig ist die Anbindung an Brandabschnittstore und Aufzüge
7 VDI 2510 Blatt 1 „Infrastruktur und periphere Einrichtungen für Fahrerlose Transportsysteme
(FTS)“.
 
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