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der Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen. Der
Anordnung liegen zugrunde:
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
- die Straßenverkehrsordnung (StVO),
- die Richtlinien für die Sicherung von Ar-
beitsstellen an Straßen (RSA),
- die Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-
dingungen und Richtlinien für Sicherungs-
arbeiten auf Arbeitsstellen an Straßen
(ZTV-SA97),
- Technische Lieferbedingungen (TL),
- die Baustellenverordnung.
Die „Anordnung“ ( 3. 8) gilt als vorherige Zu-
stimmung für alle Maßnahmen zur Führung
und Regelung des Verkehrs, der Sperrung und
Umleitung durch die Straßenverkehrsbehörde
bzw. Straßenbaubehörde. Verstöße gegen diese
Verpflichtungen können nach der StVO als
Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahn-
det werden.
3
a)
b)
3. 7 Arbeitsstellensicherung (a) und Zuständigkeiten bei der Sicherung von Arbeitsstellen (b)
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