Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Welche technischen Angaben brauche ich
für die Baustelle? Wo sind Höhenfestpunkte,
welche NN-Höhen haben sie? Wer legt die
Trasse fest? Sind Grenzsteine vorhanden?
Sollten vorläufige Vermessungspunkte auf der
Baustelle festgelegt werden? Sind die Boden-
verhältnisse ausreichend bekannt? Wie ist der
Grundwasserstand?
Welche und wie viele Arbeitskräfte werden
gebraucht? Wie muss die Kolonne zusam-
mengesetzt sein, wer leitet sie? Welche Ter-
mine sind einzuhalten? Können oder müssen
Arbeitskräfte insgesamt oder örtlich angewor-
ben werden? Welche Nachunternehmen sind
erforderlich?
beschaffungen sind erforderlich? Welche Ge-
räte müssen speziell angefertigt werden (z. B.
Umleitungstafeln)? Wer liefert die Baustoffe?
Sind sie am Lager? Welche Mengen werden
gebraucht? Woher können Füllboden, Sand,
Kies usw. beschafft werden? Welche Baustoffe
müssen sofort bestellt werden?
Wer muss von der Baustelle wissen, wem
muss sie angezeigt werden? Welche Geneh-
migungen sind einzuholen? Wer ist beim Bau-
herrn, Auftraggeber, Planer usw. zuständig?
Dieser Fragenkatalog ist weder vollständig noch
für jede Baustelle passend oder gleich. Je nach
Art und Größe der Baustelle sind vorher weitere
Einzelheiten zu bedenken. Alle Fragen berühren
aber auch Unfallverhütungsvorschriften, die von
Anfang an bedacht und berücksichtigt werden
müssen. Mithilfe der als Beispiel abgebildeten
Prüfliste 3. 2 kommt die Berufsgenossenschaft
„gelegentlich“ darauf zurück. Es empfiehlt sich,
die künftigen örtlichen Bauleiter frühzeitig in
die Vorbereitungen einzubeziehen. Dazu gehört
auch, dass Ausschreibungsunterlagen, Zeich-
nungen und andere technische Unterlagen allen
Beteiligten und Verantwortlichen vorher zur
Verfügung stehen.
Baustellenverordnung. Auf größeren Bau-
stellen (mehr als 20 Beschäftigte und mehr als
30 Arbeitstage bzw. mehr als 500 Personenta-
ge) gilt seit 1998 die „Baustellenverordnung“
(Baustell V ), die der Verbesserung von Si-
cherheit und Gesundheitsschutz der Beschäf-
tigten dienen soll. Neben der Beschreibung der
Pflichten aller Beteiligten ist dort vor allem die
Bestellung von Koordinatoren für Planung und
Ausführung vorgeschrieben.
Bauzeitenplan. Für den Ablauf der Arbeiten
des Bauvorhabens verlangt der Auftraggeber
vom Auftragnehmer häufig einen Bauzeiten-
plan, der die vorgegebenen Ausführungszeiten
und Termine festlegt. Üblich ist ein sog. Bal-
kenplan ( 3. 3a), der die wesentlichen Arbeiten
oder die einzelnen Positionen aufführt. Für
übliche längenbetonte Straßen- und Kanalisa-
tionsbaustellen eignet sich besonders ein Weg-
Zeit-Diagramm ( 3. 3b) als Bauzeitenplan. Das
Weg-Zeit-Diagramm zeigt besser als der Bal-
kenplan Dauer und Verlauf der Arbeiten und
ist mit einem Gerätebedarfsplan leicht zu
kombinieren.
3
Lfd.
Nr.
Prüfungen zur Arbeitssicherheit
Prüfung
am
ja
nein
1 Werden die Arbeiten von weisungs-
befugten Personen (Aufsichtführende)
überwacht?
2 Sind die Unfallverhütungsvorschriften
an geeigneter Stelle ausgelegt?
3 Sind Maßnahmen zur Durchführung
der Ersten Hilfe (Verbandzeug, Erste-
Hilfe-Aushang mit Telefonnummern)
getroffen?
4 Sind die für die jeweiligen Arbeiten
erforderlichen persönlichen Schutz-
ausrüstungen zur Verfügung gestellt?
5 Werden die persönlichen Schutzaus-
rüstungen benutzt?
6 Ist die Baustelle ordnungsgemäß
gegen den öffentlichen Verkehr bzw.
Werksverkehr abgesichert?
7 Sind die Verkehrswege so beschaf-
fen, dass sie sicher zu benutzen sind?
8 Werden Materialien übersichtlich und
fachgerecht gelagert bzw. gestapelt
( 3. 2 und 3. 3)?
9 Wird durch Überprüfungen sicherge-
stellt, dass die elektrische Einrichtung
der Baustelle ohne Mängel ist?
10 Sind geeignete und sichere Zugänge
zum Bauwerk bzw. zu den Arbeits-
plätzen an den erforderlichen Stellen
vorhanden?
11 Sind ordnungsgemäße Einrichtungen
vorhanden, die ein Abstürzen von
Personen verhindern?
3. 2 Prüffragen der Berufsgenossenschaft zur
Arbeitssicherheit
Welche Maschinen, Geräte und Baustoffe
werden gebraucht? Zu welchen Terminen
müssen Maschinen frei sein? Welche Ersatz-
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