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Pflaster usw.) belegt. Der Leistungslohn kann
als Geldakkord oder als Zeitakkord berechnet
werden. Der Zeitakkord hat den Vorteil, dass
er nicht bei jeder tariflichen (meist jährlichen)
Lohnerhöhung neu bestimmt werden muss,
weil die Vorgabezeiten lohnunabhängig sind.
Der Geldakkord ergibt sich aus der Arbeits-
menge und dem Akkordpreis.
Arbeitsmenge × €/Mengeneinheit = Brutto-
leistungslohn
Der Bruttolohn berechnet sich als Zeit- oder
Leistungslohn (Akkord) in Geld- oder Zeit-
akkord.
Beim Leistungslohn unterscheidet man grund-
sätzlich zwischen Einzelakkord (z. B. Pflaster,
Versetzen von leichten Bordsteinen) und
Gruppenakkord (z. B. Einbau von Asphalt-
mischgut). Der Gruppenakkord verhindert
Eigeninteressen des Einzelnen und stärkt die
Gemeinschaftsarbeit.
Beispiel
Eine Kölner Asphaltkolonne aus einem Vor-
arbeiter (Lohngruppe 5), einem Spezialfach-
arbeiter (Lohngruppe 4), einem Baumaschinen-
führer (Lohngruppe 4), einem Maschinisten
(Lohngruppe 2) und einem Asphaltstraßenbau-
Fachwerker (Lohngruppe 2a) bekommt für den
Einbau einer Asphaltdeckschicht von 75 kg/m 2
eine Vorgabezeit von 1,8 min/t. Ihre Tagesleis-
tung beträgt 4.000 m 2 in 7,5 h.
Wie hoch ist der Tagesverdienst jedes einzel-
nen?
Beispiel
Ein Straßenbauer bekommt für 1 m 2 Kleinpflaster
5,65 €. Seine Tagesleistung beträgt in 8 h 26 m 2 .
Dann ist sein Bruttoleistungslohn 26 m 2 × 5,65
€/m 2 = 146,96 € sein Akkordstundenlohn
146,96 € : 8 h = 18,37 €
sein Leistungszuschlag
100 % 18,37 €/h
15,84 €/h
5
×
= 115,97 % - 100 %
= 15,97 %
Stundenlohn der Kolonne
1 Vorarbeiter
Zeitakkord. Als Leistungssatz (Bemessungs-
satz) wird eine Vorgabezeit in Minuten oder
Stunden je Mengeneinheit festgelegt bzw.
vereinbart. Dann ergibt sich der Bruttolohn so:
Vorgabezeit/Mengeneinheit
= 16,64 €/h
1 Spezialfacharbeiter
= 15,84 €/h
1 Baumaschinenführer
= 16,11 €/h
1 Maschinist
= 14,12 €/h
×
Arbeitsmenge
1 Asphaltfachwerker
= 14,12 €/h
= Zeitfaktor
Zeitfaktor (h)
= 76,83 €/h
Geldfaktor (€/h) = Brutto-
leistungslohn (€)
×
Bruttoleistungslohn
4.000 m 2 × 75 kg/m 2 = 300 000 kg = 300 t
300 t × 1,8 min/t = 540 min = 9 h
Beispiel
Unser Straßenbauer hatte statt Geldakkord für
das zu setzende Kleinpflaster einen Zeitakkord
mit einer Vorgabezeit von 0,37 h/m 2 vereinbart.
Für die Tagesleistung von 26 m 2 erhält er:
0,37 h/m 2 × 26 m 2 = 9,62 h
9,62 h × 15,84 €/h = 152,38 €
Für die Akkordleistung von 26 m 2 in 8 h be-
kommt er also 9,62 h bezahlt.
Überschuss
9 h - 7,5 h = 1,5 h bzw. 1,5 h × 76,83 €/h =
115,25 €, der Überschuss wird mit je 1,5 h berück-
sichtigt und ergibt folgende
Tagesverdienste
Vorarbeiter: 16,64 €/h × 9 h = 149,76 €
Spezialfacharbeiter: 15,84 €/h × 9 h = 142,56 €
Baumaschinenführer: 16,11 €/h × 9 h = 144,99 €
Maschinist: 14,12 €/h × 9 h
Die Differenz zwischen Leistungslohn und
Zeitlohn heißt Überschuss oder Akkordüber-
schuss. Er beträgt in unserem Beispiel
9,62 h - 8 h = 1,62 h bzw. 1,62 h × 15,84 €/h
= 25,66 €
= 127,08 €
Asphaltfachwerker: 14,12 €/h × 9 h
= 127,08 €
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