Civil Engineering Reference
In-Depth Information
- Der Luftporengehalt ist während des Ein-
baues zu prüfen.
- Die Decke darf nie dünner als 10 cm sein.
- Die Solldicke darf nicht um mehr als 5 mm
unterschritten werden.
- Die Abweichung von der Sollhöhe darf
maximal 2 cm betragen.
- Im Grundriss darf die Abweichung maxi-
mal 3 cm betragen, ohne sichtbaren Knick
in der Flucht.
- Die Scheinfugentiefe beträgt mindestens
25 % der Deckendicke und höchstens 30 %
bei Querfugen, 40 % bis 45 % bei Längs-
scheinfugen.
- Die Raumfugenbreite ist 12 bis 18 mm.
- Dübel dürfen bei 50 cm Länge maximal
2 cm vom Längsgefälle abweichen.
- Dübel dürfen in der Höhenlage maximal
2 cm vom Längsgefälle abweichen.
- Die Ebenheit der Oberfläche muss bei 4 m
Messstrecke auf 4 mm genau sein (ohne
Fertiger und bei Bauklassen IV bis VI
6 mm).
- Der Beton ist zur Nachbehandlung mind. 3
Tage feucht zu halten oder ein Nachbe-
handlungsmittel ist gleichmäßig aufzubrin-
gen.
- Die Verkehrsfreigabe erfolgt bei Erreichen
von 26 N/mm 2 Mindestdruckfestigkeit.
Die erwartete lange Lebensdauer einer Beton-
decke zeigt sich auch darin, dass die Verjäh-
rungsfrist
- 5 Jahre für SV und I
- 4 Jahre für Bauklassen II bis VI beträgt.
(Bei Arbeiten nach RStO und ZTV im Voll-
ausbau)
Für den Fall, dass einzelne Anforderungen
nicht eingehalten werden, gibt es in den ZTV
Beton Berechnungsverfahren für Abzüge.
Für eine beispielhafte Unterschreitung der
Betondruckfestigkeit im Mittel um 2,3 % kann
bei einer Fläche von 4000 m 2 der Abzug 7000
€ betragen.
Oder bei Ausführung einer Decke mit 1,5 cm
Minderdicke können Abzüge bei 1000 m 2
Fläche 4250 € ergeben.
4
-
Die Druckfestigkeit am Bohrkern (H = D +
15 cm) muss
35 N/mm 2
f i
40 N/mm 2
betragen.
f m
4. 7.63
Bau einer Parkfläche an der Autobahn mit
Feldereinteilung, Verankerung und Raum-
fugenausbildung
 
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