Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Verkehr freigegeben werden, wenn Fugen und
Bettung ausreichend abgetrocknet sind. Bei
Verfugung (und Bettung) aus Zementmörtel
oder Kunstharzmörtel (gebundene Bauweise)
muss eine ausreichende Erhärtung erreicht
sein. Wenn das Pflaster mit Bitumen vergossen
werden soll ( 4. 6.81), müssen die mehrere cm
tief ausgekratzten oder ausgeblasenen Fugen
absolut trocken sein.
Anforderungen an das fertige Pflaster
werden nach VOB/C DIN 18318 wie folgt
gestellt:
- zulässige Abweichungen von der Soll-
höhe
4
2 cm;
- zulässige Unebenheiten in der Oberflä-
che
2cm/4m Messstrecke bei Groß-
und Kleinpflaster,
1 cm/4 m Mess-
strecke bei Mosaikpflaster und Platten;
- zulässige Abweichungen von der vor-
geschriebenen Querneigung
0,4 %.
4. 6.81 Mit Bitumen vergossenes Großpflaster
auf einem Busbahnhof (Lübeck)
Wenn Pflaster an Randeinfassungen, Schächte,
Rinnen usw. stößt, dürfen nur geringe Über-
stände, die ein späteres Setzen ermöglichen,
vorhanden sein ( 4. 6.82).
Einen Maßstab für Anforderungen an die
Phantasie und die Gestaltungsfähigkeit der
Planer und die Kunstfertigkeit der Straßen-
bauer gibt es nicht. Die Bilder 4. 6.83 sprechen
aber für sich ...
Gerammt und gerüttelt wird grundsätzlich von
den Rändern zur Mitte und von unten nach
oben, also vom tieferen Rand aus gegen das
Gefälle.
Nachbehandlung. Eingeschlämmte Pflaster-
decken aus Naturstein werden häufig nochmals
leicht abgesandet. Sie sollten erst dann für den
4. 6.82 Überstände und Anschlüsse nach VOB/C DIN 18318
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