Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Bankette sind mit 1,50 m auszuführen, in Ein-
schnitten neben Mulden können sie auf 1,00 m
verringert werden.
Seitenstreifen/Standstreifen an Autobahnen
sind 2,50 m und bei Stadtautobahnen 2,00 m
breit herzustellen.
Genaue Regelungen siehe Abschnitt 2.2
1
Lichtraumprofil h = 4,50m (RAL)
4,70m (RAA)
Verkehrsraum h = 4,25m
2,25 x 4,00
2,25 x 4,00
Seitlicher Bewegungsspielraum
0,70 bis 1,20m oder zur Hälfte
0,35 bis 0,60m
3,25 - 3,75
Fahrstreifen
3,25 - 3,75
Fahrstreifen
Seitlicher Sicherheitsraum 1,25m
(neben Hochbord 1,00m)
Fahrbahn, zweistreifig
mit Randstreifen
1. 27 Lichtraumprofil und Verkehrsraum
Tabelle 1. 28 Vorgeschriebene oder empfohlene (Regel-)Querschnitte
Merkmale
Funktion/Bezeichnung
(Regel)Querschnitte
RAA Ausgabe 2008
(Autobahnen)
anbaufrei
zweibahnig
Planfreie Knoten
außerhalb und innerhalb
bebauter Gebiete
Fernautobahn
Überregionalautobahn
Autobahnähnliche Straße
Stadtautobahn
RQ 43,5
RQ 38,5
RQ 36
RQ 31,5
RQ 31
RQ 25
RQ 28
RAL (Landstraßen)
Entwurf 1.3.2008
kurze zweibahnige Ab-
schnitte möglich
RQ 21 (bei sehr hohen
Belastungen, zweibahnig
mit Mittelstreifen)
RQ 15,5 (einbahnig, drei-
streifig, wechselseitiger
Überholfahrstreifen)
RQ 11,5+ (einbahnig zwei-
streifig, abschnittsweise
dreistreifig)
RQ 11
RQ 9
Großräumig
(z. B. Bundesstraßen)
überregional (z. B.
Landes- bzw.
Staatsstraßen)
regional (z. B.
Kreisstraßen)
nahräumig (z. B.
Gemeindestraßen)
anbaufrei
einbahnig
planfrei oder plangleich
außerhalb bebauter Gebie-
te
RASt 06
(Stadtstraßen)
anbaufrei
angebaut
Erschließungsstraßen
Hauptverkehrsstraßen (z. B.
Verbindungsstraße)
Hauptverkehrsstraßen (z. B.
Geschäftsstraße, Gewerbe-
straße)
Erschließungsstraßen (z. B.
Wohnweg, Sammelstraße)
Von 4,00 m breiten Fahr-
gassen für Begegnung
Rad/Pkw ohne ÖPNV über
zweistreifige 6,50 m für
Linienbusverkehr bis 7,00 m
Fahrbahnen, zweistreifig,
Linienbus und 70 km/h v zul .
Die in den RAA - RAL - RASt festgelegten Querschnitte sollen neben ausreichender Ver-
bindungsqualität und Qualität des Verkehrsablaufes die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und die
Funktionalität der jeweiligen Straßenräume herstellen und sowohl ökologisch als auch ökonomisch
vertretbare Angebote darstellen.
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