Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Straßenraum: Der Ausbau einer Straße muss
zur Aufnahme des Verkehrs nicht nur die
Tragfähigkeit und Frostsicherheit gewährleis-
ten, sondern auch sichere Verkehrsräume für
alle Verkehrsteilnehmer anbieten und alle
Nutzungsansprüche angemessen befriedigen
sowie die Interaktion zwischen Straßenraum
und Seitenraum herstellen.
Die neuen Entwurfs-Regelwerke folgen der
EU-Forderung nach stärkerer Standardisierung
durch selbsterklärende Straßentypen, die durch
Verkehrsteilnehmer so angenommen werden
sollen, wie es der Planer erwartet.
Folgen wird daraus eine leichtere Widerer-
kennbarkeit von Verkehrssituationen mit grö-
ßerer Verhaltenskonstanz und damit eine höhe-
re Verkehrssicherheit.
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Alte Entwurfs-Regelwerke
RAS-L RAS-K RAS-Q RAS-N EAHV EAE
Neue Entwurfsregelwerke
RIN
Richtlinien für integrierte Netzgestaltung
RAA RAL RASt RWL
Richtlinien Richtlinien Richtlinien Richtlinien
für die Anlage für die von Anlage für die Anlage für den
von Autobahnen von Landstraßen von Stadtstraßen ländlichen Wegebau
Jeder Verkehrsraum ist mit Sicherheitszu-
schlägen in Breiten und Höhen zu planen, die
es ermöglichen, dass z. B. Lkw, Pkw, Fahrrad-
fahrer, Fußgänger, fließender oder ruhender
Verkehr genügend Lichtraum zur sicheren
Teilnahme am Verkehr haben. Randstreifen
mit Markierungen oder Randbefestigungen mit
Entwässerungsrinnen und Bordsteinen sollen
bauliche Befestigungen der Fahrstreifen be-
wirken und gleichzeitig die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer fördern.
Nach Möglichkeit sollen für jede Art von
Verkehr getrennte Verkehrsräume geschaffen
werden, die durch Sicherheitsräume gegenei-
nander abgesichert sind.
Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung
dürfen Kraftfahrzeuge maximale Abmessun-
gen von 2,55 m Breite und 4,00 m Höhe haben
(Kühlfahrzeuge 2,60 mal 4,00 m) bei bis zu
18,75 m Lastzuglänge. Hinzu kommen als
oberer Bewegungsspielraum 0,25 m und als
seitlicher Bewegungsspielraum 1,20 m bei
Autobahnen, sonst 0,95 m (bei regelmäßigem
Schwerverkehr) bzw. 0,70 m bei nicht regel-
mäßigem Schwerverkehr.
In der Breite zugerechnet werden die befahrba-
ren Räume über Entwässerungsrinnen und den
Randstreifen.
In gleicher Weise setzt sich der Verkehrsraum
für Rad- und Fußgängerverkehr zusammen,
die Höhe beträgt hier 2,25 m.
Für die Regelquerschnitte ist ein Fahrstreifen
mit regelmäßigem Schwerverkehr bei Auto-
bahnen (äußere Fahrstreifen) 3,75 m, sonst
3,50 m bzw. 3,25 m (auch Überholfahrstreifen)
breit.
Die befestigten Randstreifen sind 50 cm breit ,
in einstreifigen Abschnitten von sonst drei-
streifigen Straßen und bei Autobahnen 75 cm
breit.
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