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b) 60 m Haltung, 15 cm Gefälle,
c) 52 m Haltung, 2,6 cm Gefälle.
32. Berechnen Sie die maximale Wasserzugabe für
die Druckprüfung folgender Rohrleitungen:
a) für Steinzeugrohrleitung DN 250, Länge =
51,5 m,
b) für Betonrohrleitung DN 250, Länge = 48,6
cm.
33. Berechnen Sie für die Haltungen 236 bis 238
und 249 bis 251 in 4. 2.9
e) die Längsneigung der Rohrleitung in %.
34. a) Berechnen Sie entsprechend 4. 2.52 die
durchschnittliche Tiefe für die Haltung/
Schacht 190g-190f.
b) Ermitteln Sie den Bodenaushub für die
gesamte Haltung von 190g bis 190f.
35. Wie groß ist das Gefälle in ‰ und mm/m der
Schmutzwasserleitung in 4. 2.52?
36. Berechnen Sie den Bodenaushub für die S- und
R-Leitungen in 4. 2.82 für die Haltungen zwi-
schen Schacht 8 und 9. Beide Leitungen haben
15 cm Kies als Sauberkeitsschicht erhalten. Er-
mitteln Sie die Baugrubenbreite.
37. Prüfen Sie die in 4. 2.82 angegebenen Gefälle 1 :
224 und 1 : 229 anhand der Sohlhöhen und Hal-
tungslängen.
a) die Grabentiefen bei den Schächten,
b) die Grabenbreiten,
4
c) die Fläche der Grabenquerschnitte in Hal-
tungsmitte,
d) die Höhenunterschiede in der Rohrsohle von
Schacht zu Schacht,
Z
38. Zeichnen Sie die in Bild 4. 2.18 dargestellten
Grabenquerschnitte im Maßstab 1 : 50 mit der
Grabentiefe h = 2,75 m ( 4. 2.90). Überprüfen Sie
die obere Grabenbreite anhand der Näherungs-
formeln bzw. mit der Winkelfunktion tan. Be-
maßung entsprechend Bild 4. 2.18 und 4. 2.90.
39. Zeichnen Sie die S- und R-Leitung aus 4. 2.82
(Schacht 8-9) im Längsschnitt in den Maßstä-
ben MdL 1 : 200 und MdH 1 : 50 ( 4. 2.91)
4. 2.90
4. 2.91
40. Zeichnen Sie die gemeinsame Baugrube einer
R-Leitung (Betonrohr KFW-M 250 × 2000
DIN 4032) und einer S-Leitung (Steinzeug DN
200) im waagerechen Holzbohlenverbau. Das
Gelände hat eine Höhe von NN + 25,12 m, das
Steinzeugrohr eine Sohlhöhe von NN + 21,95
m ( 4. 2.92).
Das Betonrohr der R-Leitung liegt 50 cm
höher. Die Sohlbreiten betragen zwischen den
Bohlen je 0,95 m. Beide Rohrleitungen erhal-
ten eine 20 cm dicke Sauberkeitsschicht aus
Kies 0/8 mm. M 1 : 20.
4. 2.92
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