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4. 2.34 Wasserhaltung im Vakuumverfahren mit eingespülten Filterrohren
Neben den klassischen Rohren aus Beton,
Steinzeug und Faser (früher Asbestbeton)
stehen heute eine Reihe von Kunststoffen
sowie Gussrohr für Rohre zur Verfügung. Ihre
Verwendung nimmt ständig zu. Einen Über-
blick bietet 4. 2.38.
Betonrohre. Rohre aus Beton nach DIN 4032,
aus Stahlbeton nach DIN 4035 bzw. nach DIN
EN 1916 werden nach Querschnitt (kreis-
rund = k, eiförmig = e, maulförmig), nach
Auflager (ohne bzw. mit Fuß = KF/EF), Ver-
bindung (Falz = F, Muffe = M) und Wanddi-
cke (normal bzw. wandverstärkt = w) unter-
schieden ( 4. 2.38). Es werden außerdem für
besondere Baumaßnahmen
- Schwerlastrohre für geringere Überde-
ckung und/oder große Lasten,
- Doppelfussrohre, die als Huckepackrohre
verlegt werden,
- Filter- und Teilfilterrohre aus haufwerks-
porigem Beton
angeboten.
Asbestfreie Faserzementrohre (Fz) nach
DIN EN 588 werden aus einer homogenen
Mischung aus genormtem Zement, Armie-
rungsfasern aus Kunststoff (sog. Hochmodul-
Fasern) und Wasser hergestellt. Die Rohre sind
absolut wasserdicht.
4.2.5 Auswählen der Rohre
Rohrmaterial. Schon die Römer hatten vor
mehr als 2000 Jahren ausgeklügelte Entwässe-
rungssysteme für Abwasser in den Städten, aber
auch für die Oberflächenentwässerung der
Stadtstraßen. Auch in römischen Siedlungen auf
dem Gebiet der Bundesrepublik finden sich
Beispiele für Rohrsysteme mit Rohren aus Ton,
Mauerwerk zusammen mit römischem Beton
(„opus caementitium“, 4. 2.35 und 4. 2.36).
Rohrauswahl. Der Planer muss für die jewei-
lige Baumaßnahme eine Rohrauswahl treffen.
Dabei spielen wirtschaftliche und technische
Gründe eine Rolle. Wirtschaftliche Gründe
können der Preis, die Bedeutung der Baumaß-
nahme, die Dauer der Bauausführung und die
erwartete Lebensdauer sein. Für die Auswahl
der Rohre nach technischen Gründen sind die
abzuführende Wasserart und ihre chemische
Zusammensetzung, die Durchflussmenge, die
Verlegetiefe, die Bodenart usw. entscheidend.
Nicht zuletzt entscheidet der Träger und Bau-
herr der Baumaßnahme über die Art der Roh-
re. Das wird auf dem Privatgrundstück der
Eigentümer, bei den Hauptkanälen im öffentli-
chen Bereich i. d. R. die Kommune sein
( 4. 2.37).
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