Civil Engineering Reference
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Regeln, unabhängig von der Verbauart des
Grabens:
- Auch wenn nicht zwingend vorgeschrieben
(bei Fels, geringer Tiefe usw.), sollte man
im Zweifelsfall verbauen.
- Ausheben und Verbauen müssen Zug um
Zug vor sich gehen.
- In sandigen Böden ist bei Trockenheit, in
bindigen Böden ist bei besonderem Was-
serdrang größte Vorsicht geboten.
- Alle abstützenden Teile müssen nachge-
spannt werden können.
- Der Druck auf die Grabenwände durch
Boden, Maschinen, Baustoffe und Ver-
kehr ist möglichst gering zu halten.
- Nach Arbeitsunterbrechungen muss der
Verbau geprüft werden.
Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
(BGV, vormals Unfall Verhütungsvorschrift)
„Bauarbeiten“ muss allen Ausführenden be-
kannt und einsichtig sein. Wer nicht danach
handelt, unterschätzt die Gefahren und leugnet
trotz eindringlicher Mahnungen die vielen
schweren, oft tödlichen Unfälle im Leitungs-
grabenbau.
4
-
Der Verbau darf erst entfernt werden, wenn
er durch Verfüllen entbehrlich geworden
ist.
b)
a)
4. 2.28
Verbausysteme: a) Stahlboxen (KVL),
b) Linearverbau mit Laufwagen, c) Boxenver-
bau für große Tiefen und Breiten (Magnum)
c)
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