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4. 2.27 Bauprinzip von Grabenverbaugeräten
Versorgungsleitungen, die den Rohrgraben
kreuzen oder längs im Rohrgraben liegen, sind
durch Abfangen und/oder Abdecken vor Be-
schädigungen „im Benehmen mit dem Eigen-
tümer oder Betreiber“ zu sichern (Unfallverhü-
tungsvorschrift).
Der Fortgang der Arbeiten ist weitgehend
durch die Art des Verbaus bestimmt. Tabelle
4. 2.26 stellt einige der in DIN 4124 genannten
Verbauarten zusammen. Daneben gibt es die in
DIN 4124 verzeichneten weiteren Möglichkei-
ten für Baugrubenverbau (Spundwandverbau
und gepfändeter Verbau mit Kanaldielen).
Man wählt heute bevorzugt Verbauarten, die
weitgehend maschinell ausgeführt werden
können, bei denen das Ausheben und Verfül-
len der Baugrube gefahrlos geschehen kann
und bei denen wenige Spindeln u. a. „Hinder-
nisse“ die Arbeit im Graben behindern. Im
Zuge der Rationalisierung sind in den letzten
Jahrzehnten viele Grabenverbausysteme ent-
wickelt worden. Sie bestehen meist
- aus größeren Platteneinheiten für die
gegenüberliegenden Grabenwände ( 4. 2.26
und 4. 2.27),
- aus Brustholz- oder gurtähnlichen Verstär-
kungen,
- aus Streben („Spindeln“), die stufenweise
zu verstellen sind (sich also der Graben-
breite anpassen können) und die Platten
verbinden und stützen,
- aus Schneiden an den Platten, mit denen sie
senkrecht oder waagerecht (bei der Schlepp-
box) in den Boden eindringen können,
- aus Transport-Aufhängevorrichtungen.
Diese verhältnismäßig schweren „Verbaukäs-
ten“ lassen sich nur mit einem Bagger entwe-
der
- nachträglich in den ausgehobenen Graben
einstellen und anpressen (Einstellverfahren
bei standfesten, vorübergehenden sicheren
Böden, 4. 2.29) oder werden
- mit dem Bodenaushub des Grabens laufend
abgesenkt (Absenkverfahren bei nicht
standfestem, gefährlichem Boden).
Diese Grabenverbaugeräte sparen nicht nur
Lohnstunden ein, sondern sind auch weniger
unfallträchtig. Andererseits können sie nicht in
jeder Situation eingesetzt werden.
Neu sind auch sog. Gleitschienenverbausyste-
me sowie der gestufte Linearverbau ( 4. 2.28).
DIN 4124 schreibt für die Länge eines mit
Verbaugeräten zu sichernden Grabenabschnitts
eine Mindestlänge vor, bei der die in Bild
4. 2.30 gezeigten Mindestabstände einzuhalten
sind.
Unfälle an und in Baugruben entstehen nicht
nur durch fehlenden und mangelhaften Ver-
bau: Häufig fallen Gegenstände in den Rohr-
graben, Mitarbeiter verunglücken beim Betre-
ten und Verlassen, schwere Baugeräte bringen
den Rohrgraben zum Einsturz.
Um diese Gefahren gering zu halten, gelten
weitere Unfallverhütungsvorschriften ( 4. 2.31).
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