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4. 1.5 Allgemeine Handsignale (Auswahl) der TBG
(„Mutterboden“), sondern auch: Rasensoden
abheben und verlegen, Oberbodenlager ansä-
en, Branntkalk streuen, Vegetationsdecke
aufreißen usw.
Baustoff. Oberboden („Mutterboden“) nimmt
bei den Boden- und Felsklassen nach DIN
18 300 eine Sonderstellung ein. Es ist ein be-
lebter, für jedes Wachstum benötigter Boden.
Er besteht aus grob- bis gemischtkörnigen
Böden mit Beimengungen humoser Art (DIN
19 196). Humose Beimengungen sind Stoffe
pflanzlicher Art und Kleinlebewesen. Oberbo-
den ist darum immer wertvoll, in manchen
Gegenden knapp und deshalb teuer. Aus die-
sen Gründen sind Oberbodenarbeiten stets
getrennt von allen anderen Erdarbeiten durch-
zuführen, damit der organische Oberboden
(„Mutterboden“) nicht mit anorganischen
Böden vermischt wird. Bei Straßenbauarbeiten
muss der Oberboden von allen Auftragsflächen
abgetragen werden, wenn in der Leistungsbe-
schreibung nichts anderes vorgeschrieben ist
(VOB DIN 18 300). Bei der Lagerung vor
einer Wiederverwendung dürfen die Klein-
lebewesen nicht absterben.
Oberbodenmiete
4. 1.6 Form einer zweckmäßigen Oberboden-
miete und Oberbodenbehandlung wäh-
rend der Lagerung
Oberbodenarbeiten sind stets getrennt von
allen anderen Erdarbeiten durchzuführen.
Der wertvolle lebende Oberboden muss
sorgfältig behandelt und vorschriftsmäßig
gelagert werden. Er darf nicht mit anderen
Böden vermischt oder stark verdichtet
werden oder sonst wie durch Beimengun-
gen verschlechtert werden.
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