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Versicherungen
Aus diesem Grund ist zusätzlich der
Abschluss einer privaten Auslands-
krankenversicherung dringend zu
empfehlen.
Bei Abschluss der Versicherung -
die es mit bis zu einem Jahr Gültigkeit
gibt - sollte auf einige Punkte geach-
tet werden. Zunächst sollte ein Voll-
schutz ohne Summenbeschränkung
bestehen, im Falle einer schweren
Krankheit oder eines Unfalls sollte
auch der Rücktransport übernom-
men werden, denn der Krankenrück-
transport wird von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht übernommen.
Diese Zusatzversicherung bietet sich
auch über einen Automobilclub an,
insbesondere wenn man bereits Mit-
glied ist. Diese Versicherung bietet
den Vorteil billiger Rückholleistungen
(Helikopter, Flugzeug) in extremen
Notfällen.
Wichtig ist auch, dass im Krankheits-
fall der Versicherungsschutz über die
vorher festgelegte Zeit hinaus auto-
matisch verlängert wird, wenn die
Rückreise nicht möglich ist.
Schweizer sollten bei ihrer Kranken-
versicherungsgesellschaft nachfragen,
ob die Auslandsdeckung auch für Spa-
nien inbegriffen ist. Sofern man keine
Auslandsdeckung hat, kann man sich
kostenlos bei Soliswiss (Gutenbergstr.
6, 3011 Bern, Tel. 031-3810494, info
@soliswiss.ch, www.soliswiss.ch) über
mögliche Krankenversicherer infor-
mieren.
Zur Erstattung der Kosten benötigt
man grundsätzlich ausführliche Quit-
tungen (mit Datum, Namen, Bericht
über Art und Umfang der Behandlung,
Egal welche Versicherungen man ab-
schließt, hier ein Tipp: Für alle abge-
schlossenen Versicherungen sollte
man die Notfallnummern notieren
und mit der Policenummer gut aufhe-
ben! Bei Eintreten eines Notfalles sollte
die Versicherungsgesellschaft sofort
telefonisch verständigt werden!
Der Abschluss einer Jahresversiche-
rung ist in der Regel kostengünstiger
als mehrere Einzelversicherungen.
Günstiger ist auch die Versicherung
als Familie statt als Einzelpersonen.
Hier sollte man nur die Definition von
„Familie“ genau prüfen.
Auslandskrankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen von
Deutschland und Österreich garantie-
ren eine Behandlung auch im akuten
Krankheitsfall in Spanien, wenn die
medizinische Versorgung nicht bis
nach der Rückkehr warten kann. Dazu
benötigt man die Europäische Kran-
kenversicherungskarte.
Im Krankheitsfall besteht ein An-
spruch auf ambulante oder stationäre
Behandlung bei jedem zugelassenen
Arzt und in staatlichen Krankenhäu-
sern. Da jedoch die Leistungen nach
den gesetzlichen Vorschriften im Aus-
land abgerechnet werden, muss man
in der Regel zunächst die Kosten der
Behandlung selbst tragen. Obwohl
bestimmte Beträge von der Kranken-
kasse hinterher rückerstattet werden,
kann doch ein Teil der finanziellen Be-
lastung beim Patienten bleiben - Kos-
ten in kaum vorhersagbarem Umfang.
 
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