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Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen wie eine Rei-
serücktrittsversicherung, Reisegepäck-
versicherung, Reisehaftpflichtversiche-
rung oder Reiseunfallversicherung, ist
individuell abzuklären. Gerade diese
Versicherungen enthalten viele
Aus-
schlussklauseln,
sodass sie nicht im-
mer Sinn machen.
Die
Reiserücktrittsversicherung
für
35-80
⁄
lohnt sich nur für teure Rei-
sen und für den Fall, dass man vor der
Abreise einen schweren Unfall hat,
schwer erkrankt, schwanger wird,
gekündigt wird oder nach Arbeitslo-
sigkeit einen neuen Arbeitsplatz be-
kommt, die Wohnung abgebrannt ist
u.Ä. Nicht gelten hingegen: Terroran-
schlag, Streik, Naturkatastrophe etc.
Auch die
Reisegepäckversicherung
lohnt sich seltener, da z.B. bei Flugrei-
sen verlorenes Gepäck oft nur nach
Kilopreis und auch sonst nur der Zeit-
wert nach Vorlage der Rechnung er-
setzt wird. Wurde eine Wertsache
nicht im Safe aufbewahrt, gibt es bei
Diebstahl keinen Ersatz. Kameraausrüs-
tung und Laptop dürfen beim Flug
nicht als Gepäck aufgegeben worden
sein. Gepäck im unbeaufsichtigt abge-
stellten Fahrzeug ist nicht versichert.
Die Liste der Ausschlussgründe ist
endlos ... Überdies deckt häufig die
Hausratsversicherung schon Einbruch,
Raub und Beschädigung von Eigen-
tum auch im Ausland. Für den Fall,
dass etwas passiert ist, muss der Versi-
cherung als Schadensnachweis ein
Polizeiprotokoll vorgelegt werden.
Eine
Privathaftpflichtversicherung
hat man in der Regel schon. Hat man
Kosten der Behandlung und Medika-
mente).
Andere Versicherungen
Ist man mit einem Fahrzeug unter-
wegs ist der
Europaschutzbrief
eines
Automobilclubs eine Überlegung
wert. Wird man erst in der Notsituati-
on in der Schweiz Mitglied, gilt diese
Mitgliedschaft auch nur für dieses
Land und man ist in der Regel ver-
pflichtet fast einen Jahresbeitrag zu
zahlen, obwohl die Mitgliedschaft nur
für einen Monat gültig ist.
Wegstein am Jakobsweg durch Galicien