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In der Praxis befolgen, immer wieder zu beob-
achten, höchstens zehn Prozent der Hundehalter
diese Gebote. Wer immer mit deren Beaufsichti-
gung betraut ist, sieht auch ziemlich großzügig
über die Verstöße hinweg und versucht sich mit-
unter sogar in verständnisvoller Apologetik: „Die
Leute freuen sich, dass sich ihre Hunde mal aus-
toben können, ohne Gefahr zu laufen gleich un-
ter ein Auto zu geraten. Also lasse man sie ge-
währen.“
In Ordnung. Aber mit Einschränkungen. Wer mit
seinem Hund auf den Badestränden erscheint,
wird von den dortigen Wärtern sehr unwirsch ver-
scheucht.
Und wer den Hund im Naturschutzgebiet frei
laufen lässt, erfüllt den Tatbestand des Wilderns.
Das übliche Argument: „Unser Bello ist ja soooo
artig!“ zieht dann nicht. Denn wie sich immer wie-
der erweist, brennen selbst dem bravsten Möppi
alle Sicherungen durch, wenn es Vogel- und ande-
res Wild zu hetzen gibt - was gerade im Parkbe-
reich besonders destruktiv ist. Ranger machen
Kontrollgänge. Sie selbst haben keine Hoheits-
rechte und können nur Verweise erteilen. Schwe-
re Verstöße und pampige Reaktionen werden
jedoch an die Polizei weitergereicht. Eine Anzeige
wegen Wilderns, die dann unweigerlich folgt,
kann ganz schön teuer kommen.
Würstliche Hinterlassenschaften sind von den
Hundehaltern zu entfernen. Tüten dafür gibt es
gratis auf mehreren Servicestellen. (Auch hier ist
leider häufig Unbekümmertheit zu beobachten.)
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