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Bewachte
Strände
Die in der Saison (Mai bis September) von Ret-
tungsschwimmern bewachten offiziellen Bade-
strände West- und Ostbad liegen direkt vor dem
Ort und sind für jedermann zugänglich, ohne dass
eine Kurkarte vorgezeigt oder ein Klingelbeutel
gefüllt werden müsste. Ein weiterer bewachter Ba-
destrand - Loogbad - ist dem Loog vorgelagert.
Ob jedermann und -frau Freude daran empfin-
den mag, nur unter den Augen eines strengen
Wächters baden zu dürfen, und das auch lediglich
in fest abgesteckten Arealen und zu fixierten „Ba-
dezeiten“? Überall sonst ist es „verboten“. So will
es jedenfalls die Juister Badeverordnung, mit der
es im 19. Jahrhundert schon Ärger gab (s.u.). Und
wer sich ihr widersetzt, kann noch heute brachial
aus der See gezerrt und des Strandes, ja, sogar der
Insel verwiesen werden! Hintergrund ist, dass das
Freiheit, die ich meine ...
 
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