Civil Engineering Reference
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13.6.3 Fugenarbeiten im Stufenbereich
Von den seitlichen Treppenhauswänden ist der Stufenbelag durch eine ausreichend dimensionier-
te elastische Fuge zu trennen. Empfehlenswert ist eine Breite von mindestens 8 mm. Die Fuge
verhindert die seitliche Einspannung des Stufenbelages, nimmt die entstehenden Spannungen auf
und verhindert die Rissbildung. Darüber hinaus muss diese Anschlussfuge eine schalltechnische
Entkopplung von den Treppenhauswänden garantieren, um die Trittschallübertragung in benach-
barte Räume zu verhindern.
Treppenläufe, deren Laufplatte (Einfeldplatte) ausschließlich auf den Podesten auflagert und
somit kein Auflager an den Wandwangen besitzen, dürfen nicht mit dem Wandbelag verbunden
werden. Der vorhandene Luftspalt darf nicht verschlossen werden!
Entsprechend des Belagsmateriales erfolgt das Einbringen der Fugenmasse für die Belagsfugen
durch Einschlämmen oder Einpressen. Die ausführliche Beschreibung dieser Technologischen
Abläufe sind bereits aus den vorangehenden Lernfeldern bekannt.
13.6.4 Herstellen des Wandbelages
Nach dem Verlegen des Sockels erfolgt - falls gewünscht oder geplant - die Verfliesung der
Treppenhauswand. Die Regelhöhe des Wandbelages liegt bei ca. 1,50 m. Das Bekleiden der Trep-
penhauswand erfordert vom Fliesenleger eine Reihe von speziellen Kenntnissen.
Folgende Arbeitsweise hat sich bewährt:
1. Vor der Wandverfliesung sollten, abweichend von der allgemeinen Regel, die Stufen und
Podeste bereits bekleidet sein, um das Anarbeiten des Wandbelages an die einzelnen Stufen zu
erleichtern.
2. Einrichten des Lot- und Waagerisses (Bild 13.33)
Die Lotschnüre werden entsprechend der herkömmlichen Wandverfliesung angebracht, die
Waageschnur verläuft in Höhe der Oberkante der Lagerfuge über dem Sockel des oberen Po-
destes.
Lot
Waageschnur
13
Lot
Bild 13.33:
Anlegen
Lot- und
Waageriss
 
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