Travel Reference
In-Depth Information
Ein- und Ausreise-
bestimmungen
Zigarren oder 1 kg Tabak oder eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol (für Personen über 17 Jahre): 90 l
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) oder
110 l Bier oder 10 l Spirituosen über 22
Vol.-% oder 20 l unter 22 Vol.-% oder eine
anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Anderes: 10 kg Kaffee und 20 Liter Kraft-
stoff im Benzinkanister.
Reisedokumente
Deutsche benötigen zur Einreise nach
Frankreich einen gültigen Reisepass
oder Personalausweis. Kinder unter
16 Jahren müssen entweder im Pass
eines Elternteils eingetragen sein oder
einen Kinderausweis mitführen.
Wer sich länger als drei Monate in
Frankreich aufhalten möchte, benötigt
eine spezielle Aufenthaltsgenehmi-
gung (carte de séjour), die von den
französischen Botschaften und Konsu-
laten im Heimatland ausgestellt wird.
Für Autofahrer ist das Mitführen von
Führerschein und Fahrzeugschein
Pflicht, zudem verlangen die Polizei-
beamten bei einem Unfall meist die
Grüne Versicherungskarte.
Freimengen
für Reisende aus der Schweiz
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteili-
ge Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 1 l
Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l Spirituo-
sen (unter 22 Vol.-%) oder eine anteilige Zu-
sammenstellung dieser Waren, und 4 l nicht-
schäumende Weine, und 16 l Bier.
Andere Waren: 10 Liter Kraftstoff im Ben-
zinkanister; für See- und Flugreisende bis zu
einem Warenwert von insgesamt 430 , über
Land Reisende 300 , alle Reisende unter 15
Jahren 175 .
Freimengen bei Rückkehr
in die Schweiz
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g
Schnitttabak oder eine anteilige Zusammen-
stellung dieser Waren, und 200 Stück Ziga-
rettenpapier.
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 2 l bis
15 Vol.-% und 1 l über 15 Vol.-%.
Anderes: neuangeschaffte Waren für den
Privatgebrauch bis zu einem Gesamtwert
von 300 SFr. Bei Nahrungsmitteln gibt es in-
nerhalb dieser Wertfreigrenze auch Mengen-
beschränkungen.
Zoll
In allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten
gelten weiterhin nationale Ein-, Aus-
oder Durchfuhrbeschränkungen,
z. B. für Tiere, Pflanzen, Waffen, starke
Medikamente und Drogen (auch
Cannabisbesitz und -handel). Außer-
dem bestehen weiterhin Grenzen für
die steuerfreie Mitnahme von Alkohol,
Tabak und Kaffee. Bei Überschreiten
der Freigrenzen muss nachgewiesen
werden, dass keine gewerbliche Ver-
wendung beabsichtigt ist.
Nähere Informationen
Deutschland: www.zoll.de oder unter Tel.
0351-44834510;
Österreich: www.bmf.gv.at oder unter Tel.
01-51433564053;
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder unter
Tel. 061-2871111.
Freimengen innerhalb EU-Ländern
Tabakwaren (für Personen über 17 Jahre):
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200
 
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