Civil Engineering Reference
In-Depth Information
10 Anforderungen und Nachweis an den
Trittschallschutz
10.1 Trittschalldämmung zum Schutz von Aufenthaltsräumen
gegenüber Schallübertragung
10.1.1 Anforderungen und Empfehlungen nach DIN 4109 (11.1989)
Tabelle 10.1.1-1 Anforderungen an den bewerteten Norm-Trittschallpegel L' n,w von tren-
nenden Bauteilen nach DIN 4109, Tab. 3, sowie sowie Empfehlungen für einen erhöhten
Schallschutz nach DIN 4109 Bbl. 2, Tab. 2
1
2
3
4
5
Anforderung
nach
DIN 4109
Vorschlag
nach DIN
4109 Bbl.2
Bauteile
Bemerkungen
erf L' n,w in dB
1
Geschoßhäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen
Decken unter allg.
nutzbaren Dach-
räumen, z.B. Trocken-
böden, Abstellräumen
und ihren Zugängen
Bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen betragen die Anforderungen
nach Spalte 3: erf L' n,w = 63 dB
2
53
46
Wohnungstrenndecken sind Bauteile,
die Wohnungen voneinander oder von
fremden Arbeitsräumen trennen.
Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei
dem Nachweis der Anforderungen an
den Trittschallschutz nicht angerech-
net werden, ( Ausnahme 1 : erhöhte
Anf. nach Spalte 4; ( Ausnahme 2 :
in Gebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen, wenn Produkt oder
Verpackung mit dem entsprechenden
' L w nach Bbl.1 der DIN 4109, Tabelle
18 bzw. nach Eignungsprüfung
gekennzeichnet sind und mit der
Werksbescheinigung nach DIN 50049
ausgeliefert werden.
Wohnungstrenndecken
(auch -treppen) und
Decken zwischen
fremden Arbeitsräumen
bzw. vergleichbaren
Nutzeinheiten
3
53
46
Decken über Kellern,
HausÀ uren,
Treppenräumen unter
Aufenthaltsräumen
Die Anforderung an die Trittschalldäm-
mung gilt nur für die Übertragung in
fremde Aufenthaltsräume, ganz gleich,
ob sie in waagerechter, schräger oder
senkrechter (nach oben) Richtung erfolgt.
Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei
dem Nachweis des Trittschallschutzes
nicht angerechnet werden.
4
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46
Decken über Durch-
fahrten, Einfahrten
von Sammelgaragen
und ähnliches unter
Aufenthaltsräumen
5
53
46
(Fortsetzung nächste Seite)
 
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