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Tabelle 10.1.1-1 Anforderungen an den bewerteten Norm-Trittschallpegel L' n,w von tren-
nenden Bauteilen nach DIN 4109, Tab. 3, sowie sowie Empfehlungen für einen erhöhten
Schallschutz nach DIN 4109 Bbl. 2, Tab. 2 (Fortsetzung)
1
2
3
4
5
Anforderung
nach
DIN 4109
Vorschlag
nach DIN
4109 Bbl.2
Bauteile
Bemerkungen
erf L' n,w in dB
Wegen der verstärkten Übertragung
tiefer Frequenzen können zusätzliche
Maßnahmen zur Körperschalldämmung
erforderlich werden.
Decken unter / über
Spiel- oder ähnlichen
Gemeinschafts-
räumen
6
46
-
Decken unter Terras-
sen und Loggien über
Aufenthaltsräumen
7
53
46
Die Anforderung an die Trittschalldäm-
mung gilt nur für die Übertragung in
fremde Aufenthaltsräume, ganz gleich,
ob sie in waagerechter, schräger oder
senkrechter (nach oben) Richtung erfolgt.
Decken unter
Laubengängen
8
53
46
Die Anforderung an die Trittschalldäm-
mung gilt nur für die Übertragung in
fremde Aufenthaltsräume, ganz gleich,
ob sie in waagerechter, schräger oder
senkrechter (nach oben) Richtung erfolgt.
Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei
dem Nachweis der Anforderungen an
den Trittschallschutz nicht angerechnet
werden, ( Ausnahme : erhöhte
Anforderungen nach Spalte 4).
Die Prüfung der Anforderungen an den
Norm-Trittschallpegel erfolgt bei einer
ggf. vorhandenen Bodenentwässerung
nicht in einem Umkreis von r = 60 cm.
Bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen betragen die Anforderungen
nach Spalte 3: erf L' n,w = 63 dB.
Ausreichende Körperschalldämmung für
Sanitärobjekte nach Spalte 4.
Decken und Treppen
innerhalb von Wohn-
ungen, die sich über
zwei Geschosse
erstrecken
9
53
46
8
Decken unter Bad
und WC mit / ohne
Bodenentwässerung
10
54
46
Die Anforderung an die Trittschalldäm-
mung gilt nur für die Übertragung in
fremde Aufenthaltsräume, ganz gleich,
ob sie in waagerechter, schräger oder
senkrechter (nach oben) Richtung erfolgt.
Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei
dem Nachweis der Anforderungen an
den Trittschallschutz nicht angerechnet
werden, ( Ausnahme : erhöhte
Anforderungen nach Spalte 4).
Decken unter
HausÀ uren
11
53
46
Keine Anforderungen an Treppenläufe
in Gebäuden mit Aufzug und an Treppen
in Gebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen.
Treppenläufe und
-podeste
12
58
46
(Fortsetzung nächste Seite)
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