Civil Engineering Reference
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des vereinbarten Rechts beide Partner vor vermeidbaren, unliebsamen Überraschungen
schützen.
Zwischen Anlagenbetreiber als Autraggeber (AG) und Projektträger als Autragnehmer
(AN) können Verträge unterschiedlicher Art geschlossen werden, je nach Leistungsart und
-umfang.
11.3 Leistungsgegenstände und Vertragsarten
Art und Gestaltung des Vertrages richten sich nach der zu vereinbarenden Leistung, die
materieller oder immaterieller Art sein kann oder beides umfasst.
Für den Verarbeitungsmaschinen- und Anlagenbau als AN sind die in Abb.
11.1
genannten Vertragsgegenstände als typische Leistungsarten anzusehen, die gegenüber
der Anwenderindustrie als AG zu erbringen sind. Solche Vertragsgegenstände gelten
grundsätzlich auch für andere Zweige des Maschinen- und Anlagenbaus; es sind jeweils
Nicht
alle
diese Leistungen müssen von Maschinen- und Anlagenbau-Unternehmen
erbracht oder
allein
erbracht werden. So können bestimmte immaterielle Leistungen der
Verfahrens-und konstruktiven Entwicklung, Betriebsanalysen und andere ot kostengüns-
tiger auch vonunabhängigen Institutionen wie Ingenieurbüros, Gutachten auch vonHoch-
schulen oder Einzelpersonen zugearbeitet werden.
Jenach Leistungsartsinddann
Liefer-
,
Montage-, Erprobungs-, Engineering-Verträge
usw.
zu unterscheiden. Nicht alle hier aufgeführten Leistungsarten und daraus resultierende
VerträgemüssenunmittelbarimZusammenhangmitderAbwicklungeineskonkretenPro-
jektes stehen, sind jedoch für viele Unternehmen bedeutsam für ihre Geschätstätigkeit
insgesamt, so die Leistungsarten
Zusammenarbeit
und
Auslagerung (Outsourcing)
.
Bei der Auslagerung von Unternehmensprozessen geht es um die Verlagerung von Tä-
tigkeitsfeldern zu spezialisierten, dadurch meist kostengünstigeren Dienstleistern im In-
land (
Nearshoring
) sowie nahen oder fernen Ausland (
Onshoring
bzw.
Offshoring
). Mit
der Auslagerung solcher Felder wie IT-Wartung und -Weiterentwicklung, Buchhaltung,
Rechnungsführung, Service-Leistungen konzentrieren sich Unternehmen mehr auf ihre
Kernkompetenzen.
Unter den genannten Leistungsarten sind jeweils zu verstehende Einzelleistungen bzw.
Leistungsumfang beispielhat mit angedeutet. Der Projektträger muss sein Vertragsmana-
gement auf diese - und möglicherweise weitere - Leistungsarten ausrichten.
Liefer- und Engineering-Vertrag
sind wohl die häufigsten Vertragsarten. Zu Liefer-
verträgen wird auf folgende Abschnitte verwiesen, zu Engineering-Verträgen hier einige
Hinweise.
Engineering-Vertrag
Bei diesem Vertrag (auch: Ingenieurdienstvertrag) übernimmt ein
Dienstleister, ot ein auf bestimmte Fachplanungsleistungen spezialisiertes Ingenieurbüro,
ingenieurtechnische Arbeiten gegen eine
Leistungsvergütung
in Form von