Civil Engineering Reference
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Tab. 10.9 Honoraranteile der Leistungsphasen
Grundleistungen je Leistungsphase
Honorar in €
1 Grundlagenermittlung
2136,32
2 Vorplanung
9913,44
3 Entwurfsplanung
18.158,72
4 Genehmigungsplanung
2136,32
5 Ausführungsplanung
28.840,32
28.840,32
6 Vorbereitung der Vergabe
7477,12
7477,12
7 Mitwirkung bei der Vergabe
5340,80
5340,80
8 Objektüberwachung
29.908,48
29.908,48
9 Objektbetreuung, Dokumentation
3204,48
3204,48
Gesamtsumme (Phasen 1 bis 9)
106.816,00
-
Summe Phasen 5 bis 9:
74.771,20
Aus dem berechneten Honorar von 74.771 € würde sich bei einem angenommenen
durchschnittlichen Stundensatz für ein Projektteam von 120 € (inklusive Gemeinkosten
und Gewinn) folgender Personalaufwand ergeben:
Gesamtaufwand für Phasen 1 bis 9: 890 h (106.816/120)
Aufwand Phasen 5 bis 9:
623 h (74.771,2/120)
Aufwand Phase 5:
240 h (28.840,32/120)
Aufwand Phase 8:
249 h (29.908,48/120).
Ein Projektteam mit beispielsweise 3 Personen (2 Fachprojektanten, 1 sonstiger Mitar-
beiter) hätte für die Ausführungsplanung (Phase 5) bei diesem durchschnittlichen Stun-
densatz und einer Arbeitszeit von 8 h/d, ununterbrochene Arbeit an diesem einen Projekt
vorausgesetzt, rein rechnerisch eine Bearbeitungszeit von 240/3/8= 10 Tagen zur Verfü-
gung. Ebenso ist die Bearbeitungszeit für die anderen Phasen und die gesamte Realisie-
rungsphase berechenbar, auch bei Einbeziehung weiterer Planungsobjekte (Tab. 10.7 ).
Die Voraussetzung ununterbrochener Arbeit an einen Projekt ist jedoch unrealistisch.
Praktisch treten immer wieder zeitliche Unterbrechungen ein, z. B. infolge Warten auf noch
fehlende Informationen oder Zuarbeiten. Zeitverlust kann dann durch Parallelarbeit an
mehreren Vorhaben gemindert oder ganz vermieden werden.
Bei Bearbeitungsablauf- und Terminplanung sollte immer ein Zeitzuschlag (z. B. 20 %)
für Arbeitszeitunterbrechungen zu der rein rechnerisch ermittelten, kürzesten Bearbei-
tungszeit vorgesehen werden.
Auch ist es unrealistisch, von einheitlichem Stundensatz auszugehen. Praktisch sind im-
mer die realen Bedingungen und Anforderungen weitgehend zu berücksichtigen, so auch
differenzierte Stundensätze bei unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen, Qualifikationsan-
forderungen und Verantwortlichkeiten.
 
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