Civil Engineering Reference
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Auch kann es vorkommen, dassder Projektträger eine Projektierungs- oder andere Ver-
tragsleistung (Vertragsgegenstände Abschn. 11.3 ) zu einem vom AG vorgegebenen oder
erwarteten Preis erbringen soll oder zu einem selbst angebotenen Preis erbringt, der den
tatsächlichen Aufwandnicht deckt. Das kann zur Kundengewinnung sinnvoll sein,ebenso,
wie im Vorfeld von konkreten Verträgen verlorener Aufwand bei der Abgabe von Informa-
tionsangeboten hinzunehmen ist.
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