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das nach dieser Honorartafel ermittelte Honorar gleichzeitig das Gesamthonorar für das
Projektteam.
Für die Aufwandsplanung ist neben dem Gesamthonorar, das als Basis der einzupla-
nenden Gesamtarbeitsstunden dienen kann, auch die Kenntnis deren Verteilung auf die
einzelnen Leistungsphasen erforderlich, damit der gesamte Personalaufwand auf die Pha-
sen 1 bis 9 aufgeteilt und damit der Personaleinsatz über den Gesamtzeitraum geplant
werden kann.
Dafür stellt die HOAI
Erfahrungswerte
als weitgehend allgemeingültige Richtwerte be-
reit. Für die unter 1. bis 3. Abschn.
10.4.3
genannten Leistungen, deren Inhalte und Abläufe
die HOAI jeweils in 9 Grundleistungen unterteilt, ist die Bewertung der einzelnen Pha-
sen in Prozentanteilen vom Gesamthonorar in Tab.
10.7
dargestellt. Für Anlagen der VAT
sollen jedoch die Leistungsphasen 5, 8 und 9 eine
andere Gewichtung
haben mit der Be-
gründung:
Tab. 10.7
Bewertung der Leistungen ausgewählter Leistungsbilder nach [2.1]
Leistungsphase
Planungsobjekt
Technische
Ausrüstung
VAT
1)
HOAI
%
a
G
mt-Planungsaufwand
1
G
2
2
3
3
3
2
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
9
9
7
10
10
3
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
17
11
15
15
17
4
G
2
2
6
6
30
5
A
2
27
25
24
40
6
V
d
V
7
10
7
2
7
7
M
b
d
V
5
5
4
3
-
8
Objektüberwachung (Bauüberwachung/-oberleitung)
35
28
31
29
-
9
Objektbetreuung und Dokumentation
1
3
3
3
-
1) Bewertung für Branche VAT ergänzt
Für Ausführungsplanung und Objektüberwachung werden 27 bzw. 28 % , für Objekt-
betreuung und Dokumentation 3 % (anstatt 22, 35, 1 %) allgemein realistischer sein, aus-
gehend von Detaillierungsanforderungen an die Ausführungsdokumente sowie dem ot
hohen Vormontagegrad infolge Innenmontage beim Hersteller und der dadurch problem-
ärmeren Außenmontage beim Betreiber.
Das in Abschn.
10.5
dargestellte Beispiel zu Kosten- und Aufwandsermittlung bezieht
sich auf die Anlagen-
Realisierung
, also auf die Phasen 5 bis 9 der Projektabwicklung.