Civil Engineering Reference
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Zone II, wenn technisches Risiko auf wenige MTA begrenzt ist und bei Bedarf (Auf-
rechterhaltung der Produktion gefordert) Ausweichlösungen mit vertretbarem Aufwand
möglich sind, z. B. Produktion mit noch vorhandener Alt-Technik oder mit Interimslö-
sungen
3. Projekte im Rahmen von Forschung und Entwicklung , d. h. mit viel technischem und
damit wirtschatlichem Risiko, notwendiger Erprobung, zu erwartenden Änderungen,
teilweise MTA als Sonderkonstruktion: Zone III plus Zuschlag
Zuschlaghöhe vorwiegend abhängig von Konkurrenz und Kaufinteresse des AG.
Zu Kategorie 3
Liegt bedeutende Konkurrenz vor, muss sich der eigene Preis an Konkurrenzangeboten
orientieren. Andernfalls beeinflussen Kaufinteresse des AG (höherer Preis bei größerem
Interesse)undeigenestrategischeZiele(ErschließungneuerMärkte,...)denPreis.
Verfolgt der AN über das aktuelle Vorhaben hinausgehende Ziele, z.B. Erschließung
neuer Anwendungsgebiete , kann er auch eine erste neuartige Anlage zu geringerem Preis
verkaufen, so auch geringere Projektierungskosten an den AG weitergeben.
Erfordert das Vorhaben Sonderkonstruktionen, deren Entwicklungs- und Konstrukti-
onsaufwand nicht gesondert vertraglich vereinbart wird, ist deren Aufwand mit Reserve
einzuplanen, d. h. von vornherein von höheren Kosten auszugehen.
Das mit der HOAI zu ermittelnde Honorar geht vom zu betreibenden personellen Auf-
wand aus; es umfasst somit ausschließlich die Personalkosten. Anfallende Nebenkosten
(Fahrtkosten,Gebühren,zeitweisesBaustellenbüro,...)sindseparatinRechnungzustel-
len.
Aus dem berechneten Honorar kann mit entsprechenden Stundensätzen der zeitliche
Personalaufwand abgeschätzt und vorgeplant werden. Honorar und Nebenkosten kön-
nen so als Basis der Preisbildung für Planungsphasen dienen (siehe auch Fallbeispiel
Abschn. 10.5 ) .
Die HOAI bestimmt in Deutschland seit über 40 Jahren als Rechtsverordnung das
Architekten- und Ingenieur-Honorarrecht, das immer wieder an die Praxisbedingungen
angepasst wird. Bedeutendste Neuerung der HOAI 2013 gegenüber der letzten Fassungen:
Honorarerhöhung im zweistelligen %-Bereich (!), die mit gestiegener Leistungsanforde-
rung und Preisentwicklung begründet wird.
10.4.4 Honorare und Kostenkalkulation auf Basis HOAI
Das Gesamthonorar für die Planungsphasen eines Vorhabens ergibt sich als Summe der
Einzelhonorare der am Vorhaben beteiligten Gewerke bzw. Fachgebiete (Leistungsbilder).
Würdeder Leistungsumfangbeispielsweisenur die Technische Ausrüstungumfassen,wäre
 
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