Civil Engineering Reference
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7.3.2 Versand, Transport, Einlagerung
Für den Versand zum Betreiber müssen im Ausführungsprojekt entsprechende Transport-
vorschritenund-hinweise gegeben sein. Bei Maschinen und anderen großvolumigen Teilen
sind Angaben zu Masse, Größe (Länge, Breite, Höhe), Transportposition (z.B. „stehend“),
Empfindlichkeit und Schutz vor Beschädigung erforderlich.
Es kann auch bereits die Konstruktionsabteilung für größere Ausrüstungen, die nur
komplettmontiert zu versenden sind, einen bestimmten Container nach Typ und Abmes-
sungen (z. B. ISO-Container nach DIN 15190) der konstruktiven Entwicklung als Trans-
portvoraussetzung zu Grunde gelegt haben. Solche Vorgaben sind vor allem bei Übersee-
transport üblich. Auch werden großvolumige Ausrüstungen - aus Transportgründen in
Baukasten- bzw. Segmentbauweise konzipiert und angeliefert - erst beim Betreiber kom-
plettmontiert (Beispiele: Flaschenreinigungsmaschinen, Spinnmaschinen).
Damit kann die Versandabteilung das Frachtgut nach Ladeeinheit (einzelne oder grup-
pierte Ausrüstungen), Packungsart (Kiste, Container) und Transportweg (Straße, Schiene,
See-, auch Lutweg bei kleinerem oder besonders eiligem Gut, z. B. einer Nachlieferung)
auswählen und den Versand zum Bestimmungsort zu den im Vertrag vereinbarten Bedin-
gungen (Kap. 11 : Mustervertrag: Lieferung, Gefahrübergang, Lieferverzug) veranlassen.
Bei Zwischenlagerung von Frachtgut beim Betreiber ist dieses bis Montagebeginn si-
cher einzulagern. Dazu gehört: Schutz vor schädigendem Witterungseinfluss, Diebstahl,
Beschädigung.
7.3.3 Montage
Die Montage erfolgt auf Basis der Montagepläne, von denen im Ausführungsprojekt zwei
Arten bereitzustellen sind:
1. Pläne zur technischen Ausführung: Aufstellungs-, Fundament-, Installationspläne;
Montagereihenfolgepläne, auch Qualitätssicherungspläne (Kontrollhandlungen nach
Montagestufen)
2. Pläne zum Montagefortschritt: Ablauf-, Termin-, Kapazitäts- und Kostenpläne; Fort-
schrittskontrollpläne.
Im Maschinen- und Anlagenbau - das gilt besonders auch für Anlagen der VAT - wer-
den Ausrüstungen sowohl beim Hersteller komplettmontiert (einzelne, nicht zu große Ma-
schinen) als auch zunächst nur teilmontiert (größere, besonders raumflexibel einsetzbare
Maschinen und andere Ausrüstungen in Baukasten-Bauweise wie Förderer, Speicher, Ge-
rüste) und dann vor Ort, beim Betreiber komplettmontiert.
Demzufolge sind bereits in die Gestaltungsphase die in Abschn. 6.2.3 genannten Monta-
geanforderungen einbezogen, die von der Unterscheidung in Innenmontage (Vormontage
 
 
 
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