Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Schachtscheine vorliegen. In der Regel benötigt man einen Bauwasseranschluss mit dazugehö-
rigem Zähler. Ein Anschluss an die Kanalisation ist ebenso erforderlich. Außerdem benötigt
man einen Baustromanschluss, welcher beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen zu
beantragen ist.
Für den Aufbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten, dass für bestimmte
Maschinen-
transporte
amtliche Ausnahmegenehmigungen einzuholen sind. Fahrzeuge mit Überlängen,
Überbreiten oder Überhöhen brauchen die Genehmigung der Straßenverkehrsverwaltung; diese
Transporte sind dann unter Umständen mit Begleitfahrzeugen und nur zu bestimmten Zeiten
erlaubt. Die Einholung der Genehmigungen liegt in der Regel im Verantwortungsbereich der
Speditionen oder Spezialunternehmen.
Stationäre Anlagen wie
Betonmisch- und Recyclinganlagen
sind nach dem Bundesimmissi-
onsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig. Ortsveränderliche Baustellenanlagen, die
weniger als 12 Monate aufgestellt und betrieben werden, benötigen jedoch keine Genehmigung
(vgl. § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom
15. 7. 2006). Auch hier sind jedoch die gültigen Vorschriften über Baulärm einzuhalten.
3.2.2
Zuständige Stellen
Im Verlauf der Baustelleneinrichtung ist es notwendig, die Behörden, Unternehmen und Insti-
tutionen zu kennen, bei denen Genehmigungen einzuholen oder Anzeigen zu machen sind. Nur
dann ist sichergestellt, dass alle Formalitäten ohne Zeitverluste erledigt werden können. Soweit
relevant, sollten dabei folgende Stellen berücksichtigt werden:
-
die
Bauaufsichtsbehörde
, bei der die Bauarbeiten angemeldet werden müssen und welche
die Bauarbeiten überwacht;
-
das
Wasserwirtschaftsamt
, das bei Baustellen, die ins Grundwasser einbinden, Vorschrif-
ten bezüglich einer Grundwasserabsenkung macht. Außerdem ist mit dem Wasserwirt-
schaftsamt zu klären, wie Oberflächenwasser abgeführt werden kann und welche Maß-
nahmen zu beachten sind, wenn die Baustelle an offene Gewässer anschließt;
-
das
Straßenbauamt
, das Arbeiten an öffentlichen Straßen und Flächen überwacht und die
Ausführung vorschreibt;
-
das
Amt für öffentliche Ordnung
, welches die Verfügbarkeit von öffentlichen Flächen re-
gelt. Mit ihm müssen sämtliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum abgestimmt
werden;
-
das
Vermessungs- oder Katasteramt
oder ein
amtlich zugelassenes Vermessungsbüro
markiert im Bereich der Baustelle Festpunkte und stellt Lagepläne zur Verfügung;
-
Versorgungsunternehmen
für Elektrizität, Wasser, Abwasser, Gas, Heizung und Abfall;
-
bei einer
Telefongesellschaft
muss ein Telefonanschluss beantragt werden; bei der
Deut-
schen Post AG
muss für länger dauernde Baustellen eine Postanschrift gemeldet werden;
-
die
Berufsgenossenschaft
überwacht die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit;
-
das
Gewerbeaufsichtsamt
oder die länderspezifisch zuständige Behörde kontrolliert die
Einhaltung der Vorschriften für die Arbeitsstätten; außerdem ist mit dem Gewerbeauf-
sichtsamt zu klären, ob Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit möglich ist. Das Gewerbeauf-
sichtsamt überprüft außerdem die Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellV);