Civil Engineering Reference
In-Depth Information
W09 und höher nach DIN EN 12 811 entsprechen den ehemaligen Gerüstgruppen 4, 5 und
6 nach DIN 4420-1 (alt).
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Beim Einsatz von Konsolgerüsten ist die Nutzung der vom Hersteller angebotenen Ecklö-
sungen empfehlenswert. Beim Abbau von Konsolgerüsten ist immer eine offene Seite am
Gerüst (Gefahrenstelle) vorhanden, beim letzten Element sind es sogar zwei. An diesen
Stellen muss die PSA verwendet werden.
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Beträgt der Abstand zwischen Gerüst und Gebäude mehr als 0,30 m, weil z. B. noch Fas-
sadenelemente vorgehängt werden müssen, so können (Konsol-)Verbreiterungen zum
Einsatz kommen. Diese gewährleisten den Maximalabstand von 0,30 m und können später
schnell wieder entfernt werden.
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Bei der Ausschreibung von Gerüstarbeiten sollte die ATV DIN 18 451 Gerüstarbeiten der
VOB/C beachtet werden.
e)
Vorschriften und Regeln (nur für Arbeits- und Schutzgerüste)
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DIN 4420-1 - Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste - Leistungsanforderun-
gen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
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DIN 4420-2 - Arbeits- und Schutzgerüste - Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforde-
rungen
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DIN 4420-3 - Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre
Regelausführungen
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DIN 4421 - Traggerüste (wurde zurückgezogen, vgl. DIN EN 12812 Traggerüste 12/08)
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DIN 4422 - Fahrbare Arbeitsbühnen (vgl. DIN EN 1004 03/2005 Entwurf)
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DIN EN 12 810 - Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen
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DIN EN 12 811-1 - Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste -
Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
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DIN EN 12 812 - Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf (2008)
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BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung (insbesondere §§ 10 und 11)
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BGI 663 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten - auch
veröffentlicht als LASI-Veröffentlichung LV 37
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BGR 184 - Seitenschutz und Dachschutzwände als Absturzsicherung bei Bauarbeiten (nur
zur Information, BGR wurde zurückgezogen)
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BGV C22 - Bauarbeiten )§ 6/1 Standsicherheit und Tragsicherheit, § 12/1 Absturzsiche-
rungen)
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„Bausteine“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft B8 - Absturzsicherung auf Bau-
stellen
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„Bausteine“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft B9 - Fanggerüste
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„Bausteine“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft B45 - Fassadengerüste
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„Bausteine“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft B46 - Schutzdächer
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