Civil Engineering Reference
In-Depth Information
-
Es ist zu prüfen, ob bei der Dimensionierung der Wasserversorgung wasserverbrauchende
Großgeräte oder z. B. auch die Bereitstellung von Löschwasser berücksichtigt werden
müssen.
-
Die in späten Bauphasen erforderlichen Wechselsilos (Estrich, Mörtel, Putz) müssen bei
der Planung der Wasserversorgung bezüglich Standort und Verbrauch berücksichtigt wer-
den.
-
Es ist zu prüfen, ob die im Bauprojekt gegebenenfalls enthaltene endgültige Wasserver-
sorgungsanlage oder Leitungen für die Wasserversorgung der Baustelle genutzt werden
können.
2.5.3.4 Vorschriften und Regeln
-
Anschlussbedingungen der Versorgungsunternehmen
-
Für Trinkwasseranlagen: Regelwerk des DVGW - Deutsche Vereinigung des Gas- und
Wasserfaches 149
-
BGR 236 - Rohrleitungsbauarbeiten
2.5.4 Abwasserentsorgung
Unter dem Begriff Abwasser wird im Sinne dieses Abschnittes Schmutz- und Niederschlags-
wasser sowie aus dem Boden austretendes Grundwasser verstanden. Das während einer Bau-
ausführung anfallende Schmutz-, teilweise auch Niederschlagswasser, muss mit Hilfe einer ge-
eigneten Entwässerungsanlage gesammelt, eventuell gereinigt und schließlich abgeführt wer-
den. Besondere Beachtung erhalten dabei die Forderungen des Umweltschutzes im Hinblick
auf die Reinhaltung des Grundwassers und der Vorfluter sowie die Forderungen nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG, vgl. Abschnitt 2.5.7, Abfallentsorgung,
S. 185).
Eine Ableitung von Niederschlagswasser erfolgt in der Regel von befestigten Flächen sowie
von Dachflächen der Container und zu erstellenden baulichen Anlagen auf nicht versiegelte
Flächen zur freien Versickerung. Ist dies aufgrund zu großer Wassermengen nicht möglich, so
muss das anfallende Wasser gefasst und gezielt abgeleitet werden. Ein Ausspülen oder Auskol-
ken des anstehenden Bodens ist dabei zu vermeiden.
Das Schmutzwasser auf Baustellen fällt in der Regel als Abwasser folgender Einrichtungen an:
- Wasch- und Toilettenanlagen,
- Mischanlagen für Beton, Mörtel usw. sowie
- Reinigungsplätzen für Baumaschinen, Fahrzeuge, Schalung, Werkzeuge usw.
Bei der Einleitung des Schmutzwassers gelten die Regelungen der Abwassersatzungen des je-
weiligen Gebietes sowie die allgemeinen Umweltschutzgesetze.
Heutzutage ist es häufig nicht möglich, aus geschlossenen Wasserhaltungen gewonnenes
Grundwasser in die Vorflut einzuleiten. Gleichermaßen ist eine Einleitung in das Abwassernetz
149 Hinweise zu Vorschriften und Regeln für Trinkwasseranlagen unter www.dvgw.de.
Search WWH ::




Custom Search