Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Auch Schutz- und Hilfsmittel sind entsprechend der Angaben in Tabelle 2.44 in bestimmten
Abständen zu prüfen.
Tabelle 2.44: Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel
Prüfobjekt
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
vor jeder Be-
nutzung
auf augenfällige Mängel
Benutzer
Isolierende Schutzkleidung
(soweit benutzt)
12 Monate,
6 Monate für
isolierende
Handschuhe
auf Einhaltung der in den
elektrotechnischen Regeln
vorgegebenen Grenzwerte
Elektrofach-
kraft
isolierende Werkzeuge, Kabelschnei-
degeräte, isolierende Schutzvorrich-
tungen, Betätigungs- und Erdungs-
stangen
auf äußerlich erkennbare
Schäden und Mängel
vor jeder Be-
nutzung
Benutzer
Spannungsprüfer,
Phasenvergleicher
auf einwandfreie
Funktion
Des Weiteren sind Prüfungen ebenfalls durchzuführen, wenn bei täglichen Kontrollen ein be-
schädigtes oder möglicherweise defektes Gerät erkannt wird, ein Gerät benutzt wird, auf wel-
chem sich kein Hinweis über die ordnungsgemäße Durchführung einer Prüfung (Prüfmarke
o. Ä.) befindet, ein betriebsfremdes Gerät entdeckt wird oder ein Gerät nicht ordnungsgemäß
funktioniert. Elektrofachunternehmen empfehlen außerdem, bei jeder Störung eine Elektro-
fachkraft zu konsultieren. Hierdurch kann zum einen die Ursache der Störung ermittelt und be-
hoben werden, zum anderen werden Unfälle oder Schäden vermieden, welche durch unsach-
gemäßes Eingreifen von Laien verursacht werden könnten.
2.5.2.10 Eigenstromversorgung von Baustellen
Baustellen werden in den meisten Fällen aus dem Netz der Energieversorgungsunternehmen
mit elektrischer Energie versorgt. Es ist jedoch nicht immer möglich, Baustellen aus dem öf-
fentlichen Netz zu versorgen oder daraus die benötigte Leistung zu entnehmen. Gründe hierfür
können der Einsatz besonders leistungsstarker Geräte und Maschinen, die große Entfernung der
Baustelle zum bestehenden Versorgungsnetz, ständig wechselnde Einsatzorte oder Havarien
sein. In solchen Fällen kommen zum Bereitstellen elektrischer Energie Ersatzstromerzeuger
zum Einsatz. Bei der Eigenstromversorgung werden die gänzliche Eigenstromerzeugung und
die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) unterschieden.
a)
Eigenstromerzeugung
Kann das Energieversorgungsunternehmen einer Baustelle nicht die nötige Leistung bereitstel-
len oder ist die Entfernung zum bestehenden Versorgungsnetz sehr groß, muss die Baustelle
mittels Eigenstromerzeugung mit elektrischer Energie versorgt werden. Diese baustellenge-
bundenen Stromerzeuger bzw. Ersatzstromerzeuger gelten auf den Baustellen als Speisepunkte,
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