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c) Höhe des Fundaments
Das übliche Mindestmaße beträgt 40 cm. Bei frostgefährdeten Gründungen sind Tiefen
von der Oberkante Erdreich von 80 cm einzuhalten.
Bei unbewehrten Fundamenten sind noch Grenzwerte nach für den Lastverteilungswin-
kel D einzuhalten (s. Tab. 12. 16). Sie geben als tan D an, wie oft der Fundamentüber-
stand b ü mindestens in der Fundamentdicke d enthalten sein muss. Die Tabellenwerte
sind abhängig von der Betonfestigkeitsklasse und vom Sohlwiderstand. Für unser Bei-
spiel sei ein Streifenfundament aus Beton C12/15 vorgesehen. Der zugehörige Tabel-
lenwert für 240 kN/m² ist interpoliert zirka 1,2; die erforderliche Fundamentdicke ist
somit
§
50,0
36,5
·
erf
d
1, 2
b
1, 2
8,1 cm.
¨
¸
ü
2
©
¹
Dieser sehr kleine Wert zeigt, dass eine sichere Lastausbreitung gewährleistet ist. Aus
Sicherheitsgründen wählt man unbewehrte Streifenfundamente selten dünner als 30 cm.
Da die Kellersohle meist in einem Arbeitsgang mit dem Fundament hergestellt wird,
wählen wir zweckmäßig eine Fundamenthöhe von d = 40 cm (Bild 3. 4).
Bild 3.4
Lastverteilung im Streifenfundament
d) Vorhandener Sohldruck
Liegen die Abmessungen des Fundaments fest, ist noch zu prüfen, ob die gewählte Brei-
te ausreicht, wenn zur Bemessungslast F d = 103,85 kN/m die bisher noch nicht berück-
sichtigte Fundamentlast hinzukommt. Es ist also noch nachzuweisen, dass der zulässige
Sohlwiderstand 240 kN/m 2 nicht überschritten wird.
Die Bemessungslast an der Unterkante des Fundamentes beträgt nun:
103,85 kN/m + 1,35 · 0,50 m · 0,40 m · 24 kN/m 3 = 110,3 kN/m
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