Travel Reference
In-Depth Information
inFormAtionsquellen
µ Kopie des eigenen Reisepasses
µ Bestätigung über die Wohnanschrift in China
(Meldebestätigung)
FremdenVerkehrsämter
und inFormAtionsstellen
In Hotels sind Hunde oder Katzen in der
Regel nicht erlaubt. Vögel dürfen nicht
nach China eingeführt werden. In den
internationalen Supermärkten wie Carre-
four findet man ein gut sortiertes Ange-
bot an Tierprodukten.
µ Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik
China, Ilkenhansstraße 6, 60433 Frankfurt
a. M., Tel. 069 520135, Fax 069 528490,
www.china-tourism.de, www.fac.de. Hier be-
kommt man umfangreiches Informationsma-
terial zu den touristisch interessanten Provin-
zen Chinas. Es gibt kostenlose Landkarten
und Stadtpläne von Shanghai, Hangzhou
und Suzhou.
µ Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik
China, Genferstrasse 21, 8002 Zürich, Tel.
01 2018877, zurich@cnta.gov.cn. Das
Fremdenverkehrsamt in Zürich ist auch für
Österreicher zuständig.
µ deutsche gesellschaft für Asienkunde,
Rothenbaumchaussee 32, 20148 Hamburg,
Tel. 040 445891, www.asienkunde.de. Lie-
fert Informationen zu aktuellen Ereignissen
und Entwicklungen in China.
µ gesellschaft für deutsch-Chinesische
Freundschaft e.V., Innsbrucker Straße 3,
10825 Berlin, Tel. 030 8545744,
www.dnc-online.de/gdfc. Es finden regelmä-
ßig kulturelle Veranstaltungen statt und man
kann an Kursen in Kalligrafie oder chinesi-
scher Sprache teilnehmen. Der interessierte
Leser findet umfangreiche Literatur zu vielen
Themen rund um Shanghai und China.
meldepFliCht
Auch in China gibt es - ähnlich wie in
Deutschland bei den Einwohnermeldeäm-
tern - eine Meldepflicht. Hält man sich als
Ausländer in China länger als 24 Stunden
an einem Ort auf, so muss man sich beim
Amt für Öffentliche Sicherheit melden. Als
Tourist braucht man sich aber in der Regel
nicht selbst darum kümmern, die Anmel-
dung wird von den Hotels vorgenommen.
Auch Studierende, die mit einem Stu-
dentenvisum nach China eingereist sind,
müssen sich spätestens nach 30 Tagen
bei der lokalen Polizeibehörde anmel-
den und registrieren lassen. Bei Arbeits-
aufenthalten übernehmen in der Regel
die ortsansässigen Unternehmen die
Anmeldeformalitäten.
Für Ausländer besteht in China eine
Ausweispflicht. Das bedeutet, dass der
Reisepass mit gültigem Visum stets mit-
geführt werden muss. In der Praxis macht
das aber kaum jemand und als Auslän-
der wird man auch in aller Regel nicht
kontrolliert. Wer sichergehen möchte,
trägt Fotokopien der wichtigsten Doku-
mente bei sich. Das beugt zudem der Ge-
fahr vor, den Pass zu verlieren.
reiseVerAnstAlter
Zu hause
µ Asien special tours gmbh, Leonrodstraße
77, 80636 München, Tel. 089 1270910,
Fax 127091199, www.china-reisen.de. Spe-
zialveranstalter für individuelle Chinareisen.
µ China by bike, Karlsgartenstraße 19,
12049 Berlin, Tel. 030 6225645, Fax 030
Auch in Shanghai immer beliebter:
Hund als Haustier
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