Travel Reference
In-Depth Information
strAFreChtliChe bestimmungen
Das Generalkonsulat weist ausdrück-
lich darauf hin, dass neben dem Anbie-
ten auch die Inanspruchnahme von Pros-
titution nach dem neuen Gesetz strafbar
ist und mit Haft zwischen 10 und 15 Ta-
gen sowie einer zusätzlichen Geldstra-
fe von bis zu 5000 ¥ (500 €) geahndet
wird. Weiter ist mit der sofortigen Auswei-
sung nach Verbüßung der Haftstrafe zu
rechnen.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen
führen in China zu einer hohen Freiheits-
oder gar zur Todesstrafe! Der Besitz
von bis zu 50 g Heroin oder 1 kg Opium
wird mit Freiheitsstrafen ab sieben Jah-
ren und bei Überschreiten dieser Grenze
und allgemein bei Herstellung, Handel
und Transport von Drogen in schweren
Fällen mit der Todesstrafe geahndet. Von
der Mitnahme von Gegenständen oder
Koffern unbekannten Inhalts für unbe-
kannte Mitreisende muss daher drin-
gend gewarnt werden!
Seit dem 1. März 2006 gibt es in Chi-
na ein Sicherheitsgesetz, das empfindli-
che Strafen für Eigentums-, Drogen- und
Sexualdelikte vorsieht und auch für Aus-
länder gilt. Bei Verstoß gegen dieses Ge-
setz muss man mit einer sofortigen Geld-
oder Freiheitsstrafe rechnen, die von der
Polizei in schwerwiegenden Fällen auch
unmittelbar ohne Gerichtsverhandlung
vollstreckt werden kann. Abhängig vom
Gesetzesverstoß können für Ausländer
auch der Entzug der Aufenthaltserlaub-
nis und die sofortige Ausweisung aus
China die Folge sein.
mitnAhme Von hAustieren
Auch Hunde oder Katzen kann man für
einen längeren Aufenthalt nach China
bzw. Shanghai mitnehmen. Es müssen
allerdings einige Dinge bei der Einreise
beachtet werden und man sollte sich
gründlich überlegen, ob man seinem
vierbeinigen Freund damit einen Gefal-
len tut. Gerade für Hunde, die viel und
regelmäßigen Auslauf benötigen oder ein
dichtes, langes Fell besitzen, ist der Auf-
enthalt in Shanghai gerade in den Som-
mermonaten eine Qual.
Jede erwachsene Person (über 18 Jah-
re) darf nur ein Tier nach China einführen.
Hunde ab einer Schulterhöhe von 35 cm
bleiben nach der Ankunft in China zu-
nächst einen Monat am Flughafen in ei-
ner Quarantänestation, erst danach kann
man seinen Hund abholen. Auf alle Fälle
gilt: Man sollte sich rechtzeitig bei der chi-
nesischen Botschaft oder einem Konsulat
über die Einreisekriterien informieren.
Folgende Dokumente müssen bei An-
kunft der zuständigen Quarantänebehör-
de übergeben werden:
µ Gesundheitszeugnis von einem amtlichen
Veterinär des Heimatlandes
µ Impfpass oder Impfnachweise für die bei
dem Tier durchgeführten Impfungen (wichtig
ist vor allem die Tollwutimpfung)
Search WWH ::




Custom Search