Travel Reference
In-Depth Information
µ Visum für eine zweimalige Einreise mit einer
Gültigkeit von sechs Monaten: 45 €
µ Visum für mehrmalige Einreise mit einer Gül-
tigkeit von sechs Monaten: 60 €
µ Visum für mehrmalige Einreise mit einer Gül-
tigkeit von einem Jahr: 90 €
µ generalkonsulat der Vr China in Zürich,
Bellariastrasse 20, CH-8002 Zürich, Tel. 044
2058411, Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9-12 Uhr
VisAdienste
µ Visa dienst bonn gmbh, Koblenzer Straße
85, 53177 Bonn, Tel. 0228 367990,
Fax 3679936, www.visum.de
µ Visa dienst bonn gmbh, Niederlassung
Berlin, Wilhelmstraße 81, 10117 Berlin,
Tel. 030 310116-0, Fax 31011659,
www.visum.de
µ Visumexpress gmbh internationaler kon-
sularservice & Visumbeschaffung, Rather
Mauspfad 56, 51107 Köln, Tel. 0221
69065990, www.visumexpress.de
Zuschlag für eine bevorzugte Express-
bearbeitung:
µ am gleichen Tag (Annahme nur bis 11 Uhr):
33 €
µ innerhalb von drei Arbeitstagen: 23 €
Für das Ausstellen eines Visums ist in
Österreich die Konsularabteilung der
Botschaft der VR China in Wien zuständig
(siehe „Diplomatische Vertretungen“).
schweizer staatsbürger
Touristen- und Geschäftsvisum für
Schweizer Staatsbürger:
µ Visum für die einmalige Einreise mit einer
Gültigkeit von drei Monaten: 50 CHF
µ Visum für eine zweimalige Einreise mit einer
Gültigkeit von sechs Monaten: 75 CHF
µ Visum für mehrmalige Einreise mit einer
Gültigkeit von sechs Monaten: 100 CHF
µ Visum für mehrmalige Einreise mit einer
Gültigkeit von einem Jahr: 150 CHF
wiChtigste VisAkAtegorien
touristenvisum (l-Visum)
Visa für Touristen werden grundsätz-
lich nur mit einer Gültigkeit von drei Mo-
naten ab Ausstellungsdatum und für
eine ein- oder zweimalige Einreise aus-
gestellt. Innerhalb dieser Zeit kann man
dann zu einem beliebigen Datum nach
China einreisen, ein genaues Datum
muss vor der Einreise nicht angegeben
werden. Man sollte allerdings bedenken,
dass man sich mit einem Touristenvisum
maximal einen Monat im Land aufhal-
ten darf. Wer länger bleiben möchte, soll-
te das Visum rechtzeitig vor Ort verlän-
gern lassen. Das ist bei den örtlichen Po-
lizeidiensstellen relativ unproblematisch
möglich und dauert nur wenige Tage.
Was aber, wenn das Visum bereits ab-
gelaufen ist? Zunächst ist auch das kein
Grund zu großer Sorge, man wird in Chi-
na nicht gleich verhaftet oder des Lan-
des verwiesen. Unangenehm sind je-
doch die recht hohen Geldbußen, die in
Zuschlag für eine bevorzugte Express-
bearbeitung:
µ am gleichen Tag (Annahme nur bis 11 Uhr):
50 CHF
µ innerhalb von zwei Arbeitstagen: 35 CHF
Für das Ausstellen eines Visums ist in der
Schweiz das Generalkonsulat in Zürich
zuständig:
Großstadtdschungel Shanghai
(hier Nanjing Donglu)
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