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diesem Fall sehr wahrscheinlich anfallen
werden. Laut Gesetz belaufen sich diese
auf 500 ¥ (etwa 50 €) pro Tag. Man sollte
also schnell handeln und mit dem abge-
laufenen Visum bei der nächsten Polizei-
dienststelle eine Verlängerung beantra-
gen. Mit etwas Glück trifft man auf einen
freundlichen Polizeibeamten und zahlt
etwas weniger oder im Idealfall gar kei-
ne Strafe. Wichtig ist in jedem Fall ein ge-
pflegtes und freundliches Auftreten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt bei der
Einreise mit Kindern, für jedes Kind ei-
nen eigenen Reisepass ausstellen zu
lassen und ein Visum zu beantragen.
Grundsätzlich ist die Einreise für Kinder
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
auch mit einem Kinderausweis mit Licht-
bild und Einreisevisum möglich oder das
Kind muss im Reisepass eines Eltern-
teils mit Namen und Lichtbild eingetra-
gen sein. In letzterem Fall muss das Vi-
sum des Passinhabers auch für das mit-
reisende Kind gültig sein. In der Vergan-
genheit hat es jedoch bei der Einreise
ohne eigenen Kinderreisepass gelegent-
lich Probleme gegeben. Auch Kinder aus
Österreich und der Schweiz benötigen ei-
nen eigenen Reisepass.
µ ein Passfoto
µ das ausgefüllte Antragsformular
µ einen Reisepass mit einer Gültigkeit von
noch mindestens sechs Monaten und min-
destens einer leeren Seite für das Visum
µ das offizielle Einladungsschreiben im
Original
Die Kosten für das Visum setzen sich aus
der Berechtigungsdauer und der Bearbei-
tungsdauer des Antrags zusammen. Bei
kürzeren oder einmaligen geschäftlichen
Aufenthalten ist es daher sinnvoll, mit
einem Touristenvisum einzureisen, wel-
ches unkomplizierter zu beantragen und
kostengünstiger ist. Bei längeren Aufent-
halten oder häufigen Geschäftsreisen
ist das Geschäftsvisum besser geeignet,
denn es ist für beliebig viele Einreisen bis
zu einem Jahr gültig.
Arbeitsvisum (Z-Visum)
Wer als Ausländer in der Volksrepublik
China arbeiten möchte, benötigt ein Ar-
beitsvisum, das sogenannte Z-Visum. Mit
diesem ist es dann erlaubt, bei ausländi-
schen oder chinesischen Firmen zu ar-
beiten und dort sein Gehalt zu beziehen.
Üblicherweise übernehmen die Ar-
beitgeber in China die Formalitäten und
richten den Antrag an die Behörde der
Wirtschafts- und Handelsförderstelle in
Peking.
geschäftvisum (F-Visum)
Ein Geschäftsvisum für die Volksre-
publik China benötigt man immer dann,
wenn man für geschäftliche Kontak-
te nach China einreisen möchte. In die-
sem Fall ist eine offizielle Einladung ei-
ner chinesischen Firma oder Behörde
notwendig.
Man benötigt folgende Unterlagen,
welche frühestens 50 Tage vor Reise-
antritt bei der chinesischen Botschaft
oder einem Konsulat eingereicht werden
können:
studentenvisum (X-Visum)
Wer in China studieren möchte, be-
nötigt ein Studentenvisum. Man benö-
tigt für ein Studentenvisum folgende
Unterlagen:
µ ein Passfoto
µ das ausgefüllte Antragsformular
µ einen Reisepass mit einer Gültigkeit
von noch mindestens sechs Monaten
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