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Abb. 1.16 Zusammen-
setzung des Strompreises
für private Haushalte in
Deutschland (Ende 2008).
(Quelle: Bundesnetzagentur
2012 )
um einen bestimmten Prozentsatz (Degression), um einen Anreiz für Kostensenkungen zu
schaffen. Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus:
• Wasserkraft,
• Deponiegas, Klärgas und Grubengas,
• Biomasse,
• Geothermie,
• Windenergie,
• solarer Strahlungsenergie.
Der zuständige Netzbetreiber ist aufgrund eines sogenannten gesetzlichen Schuldverhält-
nisses zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung der festgelegten Vergütung verpflichtet.
Eines Vertrages mit dem Anlagenbetreiber bedarf es nicht. Die entstandenen Mehrkosten,
d. h. die Differenz zwischen Vergütungssatz und Marktpreis des Stroms, werden unter den
Energieversorgungsunternehmen (EVU) gleichmäßig aufgeteilt (bundesweite Ausgleichs-
regelung) und fließen somit als zusätzlicher Kostenfaktor in Form der sogenannten EEG-
Umlage in die Kalkulation und Abrechnung der Endverbraucherpreise ein. Der mittlere Net-
tostrompreis für Haushalte mittlerer Größe liegt im EU-27 Durchschnitt bei 12.11 ct/kWh,
in Frankreich bei 9.14 ct/kWh, im Vereinigten Königreich bei 13.94 ct/kWh und Deutsch-
land 13.12 ct/kWh (Werte Stand 2008, Statistik 2009 ).
Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus sechs Komponenten zusammen den Steu-
ern aus Kraft-Wärmekopplungs- (KWK- Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen
mit Kraft-Wärme-Kopplung) sowie Erneuerbare Energiengesetz (EEG- Förderung der
Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien), der Ökosteuer, der Mehrwertsteuer, der
Konzessionsabgabe (Entgelt für die Einräumung von Wegerechten durch die Kommunen),
des Netznutzungsentgeltes und den Stromerzeugungskosten, die lediglich weniger als ein
Viertel des Endpreises ausmachen, wie die Abb.  1.16 zeigt.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist ein deutsches Bundesgesetz,
das neben dem die Stromerzeugung betreffenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
und dem die Verwendung von erneuerbaren Energien im Bereich der Kraftstoffe regeln-
den Biokraftstoffquotengesetz den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Käl-
tesektor bei der energetischen Gebäudeversorgung vorantreiben soll. Es ist seit dem 1.
Januar 2009 in Kraft. Das Gesetz ist Teil des von der Bundesregierung 2007 beschlossenen
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