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Abb. 1.15 Struktur des Primärenergieverbrauchs. a und des Stromverbrauchs. b in Deutschland
nach Verbraucherarten und Einsatztypen (Tzscheutschler et  al. 2009 ). GHD Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen, NEV nichtenergetischer Verbrauch
1.5
Energiepreise, Erneuerbare Energiengesetz (EEG),
Kyoto-Protokoll, Emissionshandel
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfas-
sung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wär-
meerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und
gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von
fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Das deutsche
EEG gilt als Erfolgsgeschichte der Einspeisevergütung und wurde von 47 Staaten über-
nommen.
Die Sinnhaftigkeit einer Einspeisevergütung für durch erneuerbare Energien erzeugte
elektrische Arbeit bei gleichzeitigem weltweitem Kohlendioxid-Zertifikatehandel ist je-
doch umstritten. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte
Fassung ist am 1. Januar 2009 (Bundesgesetzblatt 2008 ) in Kraft getreten. Grundgedanke
ist, dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein
fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird, der sich an den Erzeugungs-
kosten der jeweiligen Erzeugungsart orientiert, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der
Anlagen zu ermöglichen. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt jährlich
 
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