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Tab. 4.14  Brechungsindizes einiger ausgewählter transparenter Flüssigkeiten und Feststoffe
Material
Brechungsindex
Material
Brechungsindex
Trockene Luft (1 bar)
1.000278
Plexiglas (PMMA)
1.49
Eis (−8 °C)
1.309
Opt. Gläser
1.51-1.58
Wasser (0 °C)
1.3346
Quarz
1.544-1.553
Ethanol
1.3614
Saphir/Rubin
1.757-1.779
Äthylglykol
1.4318
Bleiglas
1.805
Tetrachlorkohlenstoff
1.46
kubischer Zirkon
2.17-2.21
Glyzerin
1.47
Zinksulfid
2.37
Benzol
1.49
Diamant
2.419
Epoxidharz
1.55-1.63
Siliziumcarbid
2.65-2.69
Abb. 4.46  Skizze zur Her-
leitung des Snelliusschen
Brechungsgesetzes
sin θ 1
sin θ 2
= n 2
n 1
= c 1
·
t
= λ 1
λ 2 .
(4.170)
c 2
·
t
Die Abb.  4.47 zeigt die Abhängigkeit des Brechungswinkels θ 2 vom Einfallswinkel θ 1 für
verschiedene Stoffkombinationen. Mit steigendem Verhältnis des Brechungszahlverhält-
nisses n 2 / n 1 verringert sich der Austrittswinkel θ 2 .
Für absorbierende Medien, in denen die Brechzahl n als komplexe Zahl definiert ist,
kann man das Brechungsgesetz nicht mehr anwenden; es kann näherungsweise noch ein-
gesetzt werden, sofern der Imaginärteil viel kleiner als der Realteil ist (Fließbach 2008 ).
Bei der Totalreflexion einer elektromagnetischen Welle wird diese an der Grenzfläche
nicht gebrochen, sondern vollständig reflektiert, und somit in das Ausgangsmedium zu-
rückgeworfen. Tritt beispielsweise ein Lichtstrahl aus einem optisch dichteren Medium
über eine Grenzfläche in ein dünneres Medium, so wird der Lichtstrahl vom Lot weg-
gebrochen und der Austrittswinkel θ 2 ist deutlich größer als der Einfallswinkel θ 1 . Dies ist
solange möglich bis der gebrochene Strahl parallel zur Grenzfläche verläuft. Dieser Winkel
wird als kritischer Winkel θ c bezeichnet, für den gilt:
 
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