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ckenangabe) ist keine Verlängerung möglich,
das Ticket verfällt dann. Sonst kann der Flug-
termin innerhalb der Geltungsdauer beliebig
oft verschoben werden, wofür aber fast im-
mer Gebühren erhoben werden. Aber Ach-
tung, in der Hochsaison sind alle Plätze oft
auf Wochen ausgebucht!
Bei Billigtickets, die einen fixen Termin
beinhalten, gibt es keine Änderungsmöglich-
keit. Wenn man den Flug verpasst, hat man
einfach Pech gehabt.
Geht ein Ticket verloren, das schon rück-
bestätigt wurde, hat man gute Chancen, ei-
nen Ersatz dafür zu erhalten. Einige Airlines
kassieren dafür aber noch einmal 50 bis
100 . Gut ist es, deutlich lesbare Fotokopi-
en des Tickets zu machen und bei einer Ver-
trauensperson zu hinterlegen. Dies hilft
enorm bei einer Neuausstellung des Tickets.
Immer mehr Fluggesellschaften bieten
elektronische Tickets (E-Tickets) an. Die
werden im Reservierungssystem der Airline,
bei der man einen Flug gebucht hat, gespei-
chert und können nicht verloren gehen oder
gestohlen werden. Hinzu kommt, dass für die
Ausstellung von Papiertickets Zuschläge von
bis zu 10 berechnet werden.
Das Gepäck
Viele Flüge gehen über die USA, wobei
man als Transitpassagier darauf achten soll-
te, dass das Gepäck von Europa aus als Tran-
sit Baggage gekennzeichnet wird, sonst muss
man es in den USA auch noch durch den
Zoll schleppen.
In der Economy Class gilt bei den meisten
Airlines für Flüge nach und von sowie über
Nordamerika (USA, Kanada und Mexiko) ei-
ne Sonderregelung, der zufolge man zwei
Gepäckstücke bis jeweils 23 kg ohne Mehr-
kosten als Freigepäck aufgeben kann. (Man
beachte die Hinweise zu Gepäck bei Inlands-
flügen im Kap. „Infos A-Z, Verkehrsmittel“.)
Sonst darf man in der Regel nur Gepäck
bis zu insgesamt 20 kg pro Person einche-
cken (steht auf dem Flugticket) und zusätz-
lich ein Handgepäck von 7 kg in die Kabine
mitnehmen, welches eine bestimmte Größe
von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten darf.
Man sollte sich beim Kauf des Tickets über
die Bestimmungen der Airline informieren.
Wenn das Gepäck die Gewichtsgrenze
übersteigt, ist die Airline nicht verpflichtet, es
auf dem gleichen Flug zu befördern und man
trägt die Mehrkosten für die Versendung als
Frachtgut oder die Zulassung als Überge-
päck. Wenn man Glück hat, wird ein Auge
zugedrückt. Gepäckstücke, die mehr als
32 kg wiegen, können nicht normal einge-
checkt werden - zum gesundheitlichen
Schutz des Personals, das diese Gepäckstü-
cke heben muss.
Sperrige Gepäckstücke (z.B. Fahrräder)
müssen bei der Fluggesellschaft vorab ange-
meldet werden. Deren Beförderung kann mit
Zusatzkosten verknüpft sein, die je nach Air-
line unterschiedlich sind: Continental ver-
langt ca. 60 $ und Lufthansa ca. 100 . Ame-
rican Airlines, Iberia und United Airlines be-
trachten ein Fahrrad als eines der beiden Frei-
gepäckstücke, die jeweils max. 32 kg wiegen
dürfen. KLM und Martinair rechnen Fahrrä-
der auf das Freigepäck von 20 kg an und ver-
langen ggf. einen Übergepäckzuschlag.
Auch eine Windsurf-Ausrüstung trans-
portiert man günstiger mit einem Charterflie-
ger. Deutlich teurer wird es bei den Linien-
fluggesellschaften: Continental ca. 160 $,
American 480 $, United 720 $, KLM und Ibe-
ria betrachten ein Surfbrett als Frachtgut und
berechnen nach Volumen: ca. 375 bis 400
(ohne Segel).
Achtung: Seit November 2006 darf nur
noch eine beschränkte Menge von
Flüssigkeiten im Handgepäck mitge-
führt werden! Die einzelnen Flüssigkeits-
behälter dürfen ein Fassungsvermögen
von höchstens 100 ml haben. Die Flüs-
sigkeitsbehälter sind in einen wieder ver-
schließbaren transparenten Plastikbeutel
mit einem Volumen von maximal 1 l (ca.
20 x 20 cm) zu verstauen und an der
Kontrollstelle getrennt vorzulegen (Quel-
le: www.auswaertiges-amt.de, Stand: Ju-
ni 2007). Da sich diese Bestimmungen
kurzfristig ändern können, raten wir, sich
kurz vor Reiseantritt bei den Fluggesell-
schaften und Flughäfen bzw. auf deren
Internetseiten nochmal über die Einzel-
heiten zu informieren.
 
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