Biomedical Engineering Reference
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Akzeptanz eines solchen Prozesses. Damit wird die Kommunikation von Interes-
sen zu einem wichtigen Element des Dialogs. In der Konsequenz müssen dann
auch Optionen für einen Interessensausgleich von Gemeininteressen und Indi-
vidualinteressen Bestandteile des systemweiten Betrachtungsansatzes sein.
Z.3 Dialog (mit) der Politik
Im Dialog mit der Politik, unabhängig ob vonseiten der öffentlichen oder priva-
ten Forschung oder industrieller Akteure in Forschung, Entwicklung und Produk-
tion, steht die Frage nach der Gestaltung der Rahmenbedingungen, d. h. der
gesetzlichen Grundlagen, im Vordergrund. Prinzipiell gelten für die Arbeit in der
Synthetischen Biologie zahlreiche Regeln, die sowohl den sicheren Umgang mit
der Technologie (biosafety) als auch den Missbrauch (biosecurity) gewährleisten
sollen.
Für den Bereich der biologischen Sicherheit gelten das Arbeitsschutzgesetz,
das Chemikaliengesetz, die Biostoffverordnung, das Gentechnikgesetz, die Gen-
techniksicherheitsverordnung und das Infektionsschutzgesetz. Im Zusammen-
hang mit der Verhinderung des Missbrauchs finden das Außenwirtschaftsge-
setz, das Gentechnikgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz Anwendung.
Sicherlich ist das wichtigste Gesetz für die Synthetische Biologie das Gentech-
nikgesetz.
Ob nun die aktuellen Entwicklungen der Synthetischen Biologie (noch) da-
runter fallen, ist Gegenstand des Dialogs verschiedenster Interessengruppen im
nationalen und internationalen Kontext. Sowohl Befürworter als auch Gegner
der Synthetischen Biologie haben in der jüngeren Vergangenheit Einschätzun-
gen zu ihrer derzeitigen Regulierung publiziert. Während Befürworter die der-
zeitige Nutzung der Synthetischen Biologie noch von den bisherigen Gesetzen
gedeckt sehen und eher ein adaptives regulatorisches System mit kontinuierli-
cher Anpassung an den wissenschaftlich-technischen Fortschritt fordern [12],
erscheint den Gegnern das damit verbundene Risiko heute schon zu hoch, so-
dass sie mit Blick auf das Vorsorgeprinzip vom Gesetzgeber ein Moratorium for-
dern, bis eine eigene Regulierung der Synthetischen Biologie entwickelt wurde
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