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behördliches Eingreifen verhindert werden soll. Der insofern erforderliche Ver-
such einer genaueren Bestimmung der „Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge“
stößt jedoch auf charakteristische Schwierigkeiten, die mit dem besonderen
Charakter des Schutzobjekts zusammenhängen: Die „Umwelt in ihrem Wir-
kungsgefüge“ ist, wie bereits der Verweis auf die Wirkungen zeigt, kein stati-
sches Objekt; sie befindet sich in einem kontinuierlichen und dynamischen Pro-
zess der Veränderung. Aus diesem Grund ist nicht jedwede Abweichung vom
aktuellen Status quo automatisch als Beeinträchtigung des Schutzguts zu quali-
fizieren. Vielmehr ist zu fragen, welche der entsprechenden Veränderungen
noch als in der Umwelt selbst bereits angelegte und in diesem Sinne „natürli-
che“ Evolution anzusehen und damit vom Recht hinzunehmen sind. Negativ
gewendet besagt das, dass zu untersuchen ist, welche Veränderungen demge-
genüber als „widernatürlicher“ Eingriff in die Umwelt erscheinen, der mithilfe
des Rechts zu unterbinden ist. Die Schutzgutbestimmung bildet also hier eine
dynamische und insofern durch erhöhte Ungewissheit geprägte Aufgabe: In
einer Weiterentwicklung der klassischen polizeirechtlichen Aufgabe der Gefah-
renabwehr muss die Dynamik des Geschehens selbst als der mit normativen
Mitteln zu bewahrende Normalzustand festgestellt werden, um davon ausge-
hend den möglichen Schadenseintritt ermessen zu können.
Zur Bewältigung dieser Aufgabe hat die Rechtswissenschaft eine Reihe von
Modellen entwickelt, die jeweils darauf abzielen, den Unterschied zwischen
einem als „natürlich“ zu bezeichnenden Evolutionsprozess und einem „widerna-
türlichen“, nämlich spezifisch anthropogenen, Eingriff in die Umwelt in ihrem
Wirkungsgefüge genauer zu bestimmen. Abgestellt wird zu diesem Zweck etwa
auf das Konzept einer „natürlichen Integrität“, demgemäß jedwede auf mensch-
liches Handeln rückführbare Veränderung der Natur als Problem erscheint. Ein
anderes Modell rekurriert auf die Idee eines „Selektionsvorteils“, der zufolge
von einer negativen Auswirkung des gentechnisch veränderten Mechanismus
dann auszugehen sein soll, wenn der modifizierte Organismus einen Selektions-
vorteil zeigt, der ihn in die Lage versetzt, seine Artgenossen zu verdrängen. Wei-
tere Modellbildungen versuchen, die Dynamik des Geschehens mit der Vorstel-
lung einer „natürlichen Schwankungsbreite“ in den Griff zu bekommen, oder
wollen die als relevant zu markierenden Veränderungen durch einen Vergleich
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