Travel Reference
In-Depth Information
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteilige Zusammen-
stellung dieser Waren
Alkohol: 1 l Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l Spiri-
tuosen, Aperitifs oder ähnliche Getränke (22 % oder weni-
ger) oder 2 l Schaumweine oder Likörweine oder eine an-
teilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 l nicht
schäumende Weine
Kaffee/Tee: 500 g, nach Österreich zusätzlich 100 g Tee
(der in Deutschland nicht mengenbeschränkt ist)
Parfüm: 50 g, Eau de Toilette: 0,25 l
Arzneimittel: die dem persönlichen Bedarf während der
Reise entsprechende Menge
Andere Waren: bis zu einem Warenwert von insgesamt
175 , ausgenommen davon sind Goldlegierungen und
Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als
Halbfabrikat
Auch bei der Rückeinreise in die Schweiz müssen Schwei-
zer folgende Freimengen beachten:
Alkohol: 2 Liter bis 15 Vol.-% und 1 Liter über 15 Vol.-%
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder
250 g Pfeifentabak
Nahrungsmittel: 3,5 kg Fleisch, 1 l/kg Butter/Rahm,
5 l/kg Käse und andere Milchprodukte
Anderes: neu angeschaffte Waren für den Privatge-
brauch bis zu einem Gesamtwert von 300 SFr.
Nähere
Infor-
mationen
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-Infocenter Tel.
(069) 469 97 600
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zollamt Villach
Tel. (04242) 33 233
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder bei der Zollkreisdirek-
tion in Basel Tel. (061) 2 871 111
Haustiere
Für die EU-Länder gilt, dass man eine Tollwutschutzimp-
fung und einen EU-Heimtierausweis (Pet Passport) für
Hund oder Katze haben muss. Dieser gilt in allen EU-Staa-
ten sowie im Nicht-EU-Land Schweiz und kostet 10 . Da-
rüber hinaus muss das Tier mit einem Microchip oder
übergangsweise bis zum Juli 2011 mit einer lesbaren Täto-
wierung gekennzeichnet sein.
 
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