Travel Reference
In-Depth Information
Tabakwaren:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteilige Zusammen-
stellung dieser Waren
Alkohol:
1 l Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l Spiri-
tuosen, Aperitifs oder ähnliche Getränke (22 % oder weni-
ger) oder 2 l Schaumweine oder Likörweine oder eine an-
teilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 l nicht
schäumende Weine
Kaffee/Tee:
500 g, nach Österreich zusätzlich 100 g Tee
(der in Deutschland nicht mengenbeschränkt ist)
Parfüm:
50 g, Eau de Toilette: 0,25 l
Arzneimittel:
die dem persönlichen Bedarf während der
Reise entsprechende Menge
Andere Waren:
bis zu einem Warenwert von insgesamt
175
⁄
, ausgenommen davon sind Goldlegierungen und
Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als
Halbfabrikat
Auch bei der
Rückeinreise in die Schweiz
müssen Schwei-
zer folgende Freimengen beachten:
Alkohol:
2 Liter bis 15 Vol.-% und 1 Liter über 15 Vol.-%
Tabakwaren:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder
250 g Pfeifentabak
Nahrungsmittel:
3,5 kg Fleisch, 1 l/kg Butter/Rahm,
5 l/kg Käse und andere Milchprodukte
Anderes:
neu angeschaffte Waren für den Privatge-
brauch bis zu einem Gesamtwert von 300 SFr.
Nähere
Infor-
mationen
Deutschland:
www.zoll.de oder beim Zoll-Infocenter Tel.
(069) 469 97 600
Österreich:
www.bmf.gv.at oder beim Zollamt Villach
Tel. (04242) 33 233
Schweiz:
www.ezv.admin.ch oder bei der Zollkreisdirek-
tion in Basel Tel. (061) 2 871 111
Haustiere
Für die EU-Länder gilt, dass man eine
Tollwutschutzimp-
fung
und einen
EU-Heimtierausweis
(Pet Passport)
für
Hund oder Katze haben muss. Dieser gilt in allen EU-Staa-
ten sowie im Nicht-EU-Land Schweiz und kostet 10
⁄
. Da-
rüber hinaus muss das Tier mit einem
Microchip
oder
übergangsweise bis zum Juli 2011 mit einer lesbaren Täto-
wierung gekennzeichnet sein.