Travel Reference
In-Depth Information
Ob es sich lohnt, weitere Versicherun-
gen abzuschließen wie eine Reiserück-
trittsversicherung, Reisegepäckversiche-
rung, Reisehaftpflichtversicherung oder
Reiseunfallversicherung, ist individuell
abzuklären. Aber gerade diese Versiche-
rungen enthalten viele Klauseln, sodass
sie nicht immer Sinn machen.
Die Reiserücktrittsversicherung für
35-80 € lohnt sich bei teureren Reisen
und z. B. teureren Flugtickets mit einem
fixen Termin, die man nicht umbuchen
kann. Die Reiserücktrittsversicherung
zahlt für den Fall, dass der Versicherte,
ein Angehöriger oder ein Mitreisender
vor der Abreise einen schweren Unfall
hat, schwer erkrankt, verstirbt oder
schwanger wird. Sie zahlt in der Regel
auch, wenn man gekündigt wird oder
nach Arbeitslosigkeit endlich einen neu-
en Arbeitsplatz bekommt, das Eigentum
des Versicherten durch einen Brand
oder Einbruch verwüstet wird u. Ä.
Nicht gelten in der Regel Terroranschlä-
ge, Streik, Naturkatastrophen, Unruhen,
Krieg etc., in diesen Fällen zahlt die Ver-
sicherung des Reiseveranstalters.
Die Reisegepäckversicherung lohnt
sich seltener, da teilweise nur der Zeit-
wert nach Vorlage der Rechnung ersetzt
wird. Wurde eine Wertsache nicht im
Safe aufbewahrt, gibt es bei Diebstahl
auch keinen Ersatz. Kameraausrüstung
und Laptop dürfen beim Flug nicht als
Gepäck aufgegeben worden sein. Ge-
päck im unbeaufsichtigt abgestellten
Fahrzeug ist ebenfalls nicht versichert.
Die Liste ist endlos ... Überdies deckt
häufig auch die Hausratsversicherung
schon Einbruch, Raub und Beschädi-
gung von Eigentum im Ausland.
Eine Privathaftpflichtversicherung hat
man in der Regel schon. Bei der Unfall-
versicherung sollte man prüfen, ob diese
im Falle plötzlicher Arbeitsunfähigkeit
aufgrund eines Unfalls im Urlaub zahlt.
Auch durch manche Kreditkarten oder
Automobilclubmitgliedschaft ist man
für bestimmte Fälle schon versichert.
Die Versicherung über die Kreditkarte
gilt jedoch immer nur für den Kartenin-
haber!
Veranstalter: Pleite!
Wer eine Rundreise oder eine Pauschal-
reise bucht, sollte sich idealerweise ver-
gewissern, ob der Veranstalter gegen
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
versichert ist - das gilt vor allem für eher
kleine Veranstalter oder Billigveranstal-
ter. Denn nur wenn diese versichert sind,
bekommt man die gezahlten Beträge
und gegebenenfalls anfallenden Rück-
flugkosten von der Versicherung des
Veranstalters im Pleitefall zurückerstat-
tet. Als Nachweis dient der so genannte
Sicherungsschein, den man spätestens
bei der ersten (An-)Zahlung vom Veran-
stalter bzw. Reisebüro ausgehändigt be-
kommen sollte.
Bei den deutschen Verbraucherzentra-
len kann man für 4,90 € die Broschüre
„Recht auf Reisen“ erwerben, die im
Fall von Ärger mit Veranstaltern weiter-
hilft (www.verbraucherzentrale.info).
Wandern
Hinter den an der Küste mal sanft, mal
steil vom Meeresniveau auf über 1800 m
Höhe emporstrebenden Hängen verbirgt
6
Search WWH ::




Custom Search