Civil Engineering Reference
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10.10 Risikominderung im Brandschutz
Folgende Checkliste hilft, den Brandschutz zu verbessern:
Brennbare Gase, Flüssigkeiten und Materialien müssen an sicheren Orten
gelagert werden.
Größere Mengen an Chemikalien sind so zu lagern, dass im Brandfall mög-
lichst wenige chemische Reaktionen stattinden. So müssen z. B. Säuren
und Basen getrennt voneinander gelagert werden.
Bereiche mit Gefahrengut sind mit entsprechenden Hinweisschildern
und Rauchverbotstafeln zu versehen.
Unnötige Brandlasten, wie nicht direkt benötigte brennbare Materialien,
sind nicht am Arbeitsplatz, sondern an einem sicheren Ort zu lagern.
Die Abfallbewirtschaftung muss so ausgestaltet sein, dass sich keinerlei
brennbare Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ansammeln.
Heizungen, Heizlüfter usw. stellen ein besonderes Brandrisiko dar. Es ist
dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien
eingehalten werden. Deshalb sollte auf tragbare oder nicht ix montierte
Heizlüfter verzichtet werden.
Speziell bezeichnete Raucherzonen mit Aschenbecher usw. erlauben einen
disziplinierten Umgang mit Rauchwaren. Dies vermeidet die unkontrol-
lierte Entsorgung von Kippen und Zündhölzern.
Bis zu 40% der Brände gehen auf das Konto von Brandstiftung. Mit einem
Zutrittskontrollsystem kann der Zutritt zu kritischen Bereichen kontrolliert
und somit das Risiko der Brandstiftung, speziell durch fremde Personen,
reduziert werden.
Die meisten Elektrobrandfälle entstehen, während das Gerät im Stand-by-
Betrieb ist. Deshalb sollten unbenötigte Apparate wann immer möglich mit
dem Netzschalter ausgeschaltet werden.
Kabelverlängerungen und Mehrfachstecker sollten vermieden werden.
Elektrische Geräte und die elektrischen Verkabelungen müssen durch eine
Fachkraft periodisch überprüft werden.
Sicherungen müssen den Geräteanforderungen und Installationen
entsprechen.
Die Rauch- und Flammenausbreitung zwischen Räumen und
Brandabschnitten muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
Brandschutztüren sind entweder geschlossen zu halten oder durch auto-
matische Schließvorrichtungen im Brandfall automatisch zu schließen.
Die Funktionssicherheit der Schließvorrichtungen ist durch periodische
präventive Instandhaltung sicherzustellen.
Im Bereich von Brandschutztüren dürfen keinerlei Gegenstände deponiert
werden. Zudem sind Brandschutztüren entsprechend zu kennzeichnen.
Notausgänge müssen möglichst direkt auf sichere Straßen/Plätze führen. So
sind Notausgänge in umbaute Innenhöfe nicht zulässig, da es nicht mög-
lich ist, den Abstand zum Gebäude nach Bedarf zu vergrößern.
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