Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Instandhaltung
ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen
sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer
Brandmeldeanlage zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder zur
Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.
Inspektion
sind die Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes
einer Brandmeldeanlage einschließlich der Bestimmung der Ursachen der
Abnutzung und des Ableitens der notwendigen Konsequenzen für eine
künftige Nutzung.
Wartung
sind die Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen
Abnutzungsvorrats.
Instandsetzung
sind die Maßnahmen zur Rückführung einer Brandmeldeanlage in den
funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Verbesserung
ist die Kombination aller technischen und administrativen
Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der
Funktionssicherheit einer Brandmeldeanlage, ohne die von ihr geforderte
Funktion zu verändern.
Bei allen diesen Arbeiten gibt es eine deinierte Rollenverteilung unter den mit
einer Gefahrenmeldeanlage Befassten:
Abbildung 130
Mit dem Betrieb einer BMA befasster Personenkreis
Ab der Anlagenabnahme ist der Betreiber alleiniger Eigentümer der Gefahren-
meldeanlage (GMA) und damit auch uneingeschränkt verantwortlich für die
Funktionalität und Wirksamkeit der Anlagen. Er kann die Zuständigkeit für
den ordnungsgemäßen Betrieb und die Plege der Anlagen auf fachgeschulte
Personen oder Firmen übertragen.
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