Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Die jeweils zugehörigen aktuellen Mustervorschriften sind im Internet unter
der Adresse http://www.is-argebau.de/ Mustervorschriften/Mustererlasse
einsehbar.
Die Mustervorschriften werden mehr oder weniger in die Bauvorschriften der
Bundesländer übernommen. Grundlage einer Planung müssen die landesspezi-
ischen Vorschriften der Bauministerien der Länder sein.
Die Bauaulagen beinhalten für Zweckbauten häuig die Aulage der Aufschal-
tung der Brandmeldeanlage auf die Zentrale der örtlichen Feuerwehr, d. h. der
Erlaubnis der Feuerwehr, den Alarm aus der Brandmeldeanlage an den öffentli-
chen Hilfeleister weiterzuleiten. Daran knüpft sich ein Einsatzplan der Feuerwehr,
in dem in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials festgelegt wird, mit welcher
Ausrüstung und in welchem Umfang die Feuerwehr auf Grund des Alarmes zum
alarmierenden Objekt ausrückt. Die Feuerwehr nimmt solche Anlagen ab und
prüft dabei deren Übereinstimmung mit ihren Aufschaltebedingungen. Jede
Berufsfeuerwehr hat das Recht, eigene Aufschaltebedingungen zu formulieren.
3.8.1 Objektunabhängige Planung
Bei der Planung einer Brandmeldeanlage sind auf Basis des individuell fest-
gelegten Schutzzieles und ausgehend von der vor Ort vorhandenen Brandlast,
der Nutzung der Räume, der zu erwartenden Nutzungsänderungen und des
Einweisungsgrads der Gebäudenutzer folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Überwachungsumfang
Wahl der Brandmelderart
Überwachungslächen und Anordnung der Brandmelder
Auslegung von Brandmelderzentrale, Leitungsnetz und Energieversorgung
Meldergruppen
Alarmierung und Steuerungen
Alarmorganisation
3.8.1.1 Überwachungsumfang
Deinition des Überwachungsumfangs:
Überwachungsumfang
Beschreibung
Vollschutz
Schutz aller Gebäudeteile
Teilschutz
Schutz von einem oder mehreren Brandabschnitten im Gebäude
Schutz von Fluchtwegen
Schutz ist auf Maßnahmen beschränkt, die der Sicherung der
Fluchtwege dienen
Schwerpunktmäßige
Überwachung
Schutz bestimmter Geräte oder Funktionen im Gebäude, die kei-
nen ganzen Brandabschnitt bilden
Einrichtungsschutz
Schutz bestimmter Geräte oder Einrichtungen
Tabelle 15
Varianten des Überwachungsumfangs
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