Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Steuerausgänge (Alarmgeräte, Brandfallsteuerungen usw.) und liefert die
Rückmeldungen der Ausgänge an die CPU.
Stromversorgung
Die Stromversorgung stellt die für das Brandmeldesystem notwendige
Energie bereit.
Der Aufbau der Brandmelderzentrale kann je nach Anforderung und Größe
des Brandmeldesystems völlig unterschiedlich sein. Deshalb werden für kleine
Anlagen Kompaktsysteme, bei denen Hauptprozessor, Schnittstelleninterface,
Bedieneinheit, Linieninterface und Steuerinterface auf einer Karte zusammen-
gefasst sind, und für große Anlagen Zentralen in lexibler Modulbauweise mit
der Möglichkeit des Einsatzes mehrerer Linien- und Steuereinschübe angeboten.
Neben der lexiblen Anordnung der Baugruppen ist in solchen Systemen häu-
ig auch dezentrale Bedienung an mehreren Stellen gefordert. Die entsprechen-
den Bedien- und Anzeigeterminals sowie auch weitere Brandmelderzentralen
können über einen auf höchste Sicherheit ausgelegten Zentralenbus vernetzt
werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Brandmeldesystem auf ein übergeord-
netes Gefahrenmanagementsystem (siehe Kapitel „6 Management- und Infor-
mationssysteme“ auf Seite 222) aufzuschalten. Diese Verbindung erfolgt häu-
ig über LAN.
3.7.1.2 Stromversorgung
Gemäß EN 54 müssen zwei voneinander unabhängige Energiequellen die Strom-
versorgung der Brandmelderzentrale im Bereitschaftsparallelbetrieb garantie-
ren. Beide Energiequellen müssen so dimensioniert sein, dass bei Ausfall einer
Quelle der Betrieb des Systems und der Alarmierungs einric htungen für eine
bestimmte Zeit aufrechterhalten werden kann. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Eine der beiden Energiequellen muss eine permanente Netzversorgung
sein, die andere eine Batterie oder gleichwertige Quelle.
Es ist ein Parallelbetrieb gefordert, bei dem das entsprechend dimensio-
nierte Ladegerät die Brandmeldeanlage versorgt und gleichzeitig die paral-
lel angeschalteten Batterien aulädt.
Die Netzstromversorgung der Brandmeldeanlage muss über eine separat
abgesicherte Zuleitung erfolgen.
Geräte, die nicht zur Brandmeldeanlage gehören, dürfen nicht an die
Stromversorgung des Systems angeschlossen werden.
Die Batteriekapazität muss so bemessen sein, dass der uneingeschränkte
Betrieb der Brandmeldeanlage während der geforderten Notbetriebsdauer
möglich ist und die Alarmgeräte am Ende der Notbetriebsdauer noch min-
destens 30 Minuten gespeist werden können.
Der Einsatz überwachter abgesetzter Stromversorgungsgeräte ist erlaubt.
Meldungen der abgesetzten Stromversorgungen sind wie
Störungsmeldungen an der Zentrale anzuzeigen.
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