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Ein Beispiel hierzu: Ein Stakeholder möchte für ein Sicherheitsaudit eine Liste der Sicherheits-
levels von Applikationen in Korrelation zum Schutzbedarf der unterstützten Geschätsprozesse
sehen. Er kann selbst durch die Beautragung eines Experten die Liste in ca. einem halben
Tag erstellen lassen. Bei der Umsetzung innerhalb des EAM-Werkzeuges entsteht einmalig
ein Aufwand von einigen Tagen, um alle erforderlichen Daten zusammenzutragen. Hinzu
kommt noch der Aufwand für die kontinuierliche Plege und Abstimmung. Diese kann ggf.
im Rahmen von anderen Abstimmungen durchgeführt werden. Dies muss aber, falls relevant,
noch eruiert werden.
Wenn die Anforderung im Beispiel nur einmalig besteht, lohnt sich der Aufwand nicht. Wenn
die Fragestellung häuiger gestellt wird, kann dies schon wieder anders aussehen.
Wichtig
Die persönliche Nutzen-Einschätzung der Stakeholder je Fragestellung bestimmt
letztendlich den maximal sinnvollen Aufwand für deren Beantwortung. Daher muss
beim Einsammeln von Zielen und Fragestellungen immer die Frage nach dem Wert für
den Stakeholder gestellt werden. Falls der Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand
steht, muss der Stakeholder auch mit einer Schätzung des Aufwandes „konfrontiert“
werden. So reduziert sich die Liste der umzusetzenden Fragestellungen häuig von
ganz alleine. Die nutzenträchtigen und wichtigen Fragestellungen bleiben übrig.
Schauen wir uns den Nutzen von EAM etwas genauer an. Bei der Nutzenbetrachtung muss
analysiert werden:
Wer hat den Nutzen? IT und/oder Business?
Wann wird der Nutzen verwirklicht? Kurz-, mittel- oder langfristig?
Welche Art von Nutzen entsteht? Werden Kosten eingespart oder ist ein Wertsteigerungs-
potenzial zu erwarten?
Ist der Nutzen quantiizierbar? Wenn ja, ist er direkt oder indirekt messbar?
Bei den einsparungsgetriebenen Nutzenarten kann unterschieden werden in:
GP-Kosten : Einsparung bei der Abwicklung von Geschätsprozessen
(z. B. Welche Kosten fallen weg, wenn die Kundenstammdaten nur noch an einer zentralen
Stelle geplegt werden?)
IT-Kosten : Einsparung bei IT-Kosten
(z. B. Welche IT-Kosten fallen weg, wenn Applikationen abgeschaltet werden können?)
Fiktive Kosten : Vermeidung von iktiven Kosten oder Verlusten
(z. B. nicht realisierbare Umsatzsteigerung, Hatungsschäden, Imageschäden oder Risiko-
kosten)
Intransparenz-Kosten : Einsparung operativer Aufwände zum Erzielen der erforderlichen
Transparenz-Sichten
(z. B. Anzahl der Entscheidungsvorlagen x Einsparung pro Vorlage)
Der Business-Mehrwert (Wertsteigerungspotenzial) wird in der Regel anhand von Abschätzun-
gen ermittelt. So kann das Potenzial zur Steigerung des Umsatzes, des Autragseingangs oder
von Kunden- oder Marktanteilen über eine Hochrechnung auf der Basis von historischen oder
Ist-Daten, z. B. Geschätsprozesskosten pro Autrag, ermittelt werden.
 
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