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Flug-Know-how
Check-in und Kontrollen
µ Nicht vergessen: Spätestens 72 Stunden vor
Abflug die ESTA-Registrierung vornehmen
und einen gültigen (Restgültigkeit mind. bis
einschließlich Rückflugdatum) maschinen-
lesbaren Reisepass dabei haben (s. S. 302)
µ Es gibt keine Papiertickets mehr und beim
Check-in genügt die Vorlage des Passes bzw.
der Buchungsnummer.
µ Bei internationalen Flügen empfiehlt es sich,
mindestens 3 Stunden vor Abflug einzuche-
cken. Vielfach kann dies schon im Vorfeld im
Internet bzw. vor Ort an Automaten gesche-
hen, doch muss das Gepäck trotzdem an ei-
nem Schalter, manchmal an speziellen Ex-
pressschaltern, eingecheckt werden.
µ Genügend Zeit für Check-in bzw. Umstei-
gen einplanen, da strenge und mehrmalige
Sicherheitskontrollen üblich sind und das
Gepäck per Hand durchsucht werden kann.
Auch das Aktivieren von Laptops oder Kame-
ras, das Ausziehen der Schuhe und Körper-
kontrollen per Abtasten (evtl. Körperscanner)
sind üblich. Die von den Fluggesellschaften
als hinreichend angegebenen Umsteigezei-
ten können sich je nach Flughafen - London
und Paris sind diesbezüglich berüchtigt - als
Flop erweisen.
75 € (bzw. $ 100) zusätzlich. Außerdem darf
ein Handgepäckstück von begrenztem Ge-
wicht (meist 6-8 kg) und genau definierter
Größe (je nach Fluggesellschaft variabel und
unterschiedlich streng kontrolliert) mit an
Bord genommen werden, dazu eine Hand-,
Foto- oder Laptoptasche.
µ Jedes Gepäckstück wird durchleuchtet bzw.
durchsucht, daher Koffer u. a. Gepäckstü-
cke nicht abschließen (ggf. wird das Schloss
sonst aufgebrochen).
µ Aus Sicherheitsgründen dürfen spitze und
scharfe Gegenstände, v. a. Messer und
Scheren aller Art, leicht entzündliche Gase
(z. B. in Sprühdosen, Campinggas), Feuer-
zeuge und andere gefährliche Objekte nicht
ins Handgepäck (vorher im Koffer verstau-
en!). Ebenfalls nicht an Bord erlaubt sind
Flüssigkeiten und Gels mit Ausnahme von
verschriebenen Medikamenten und Baby-
nahrung. Flüssige Kosmetika u. Ä. dürfen nur
in Kleinstgefäßen bis max. je 100 ml und in
einer separaten 1-l-Plastik-Ziptüte mit ins
Flugzeug.
µ Infos über verbotene Güter gibt es unter:
www.tsa.gov/traveler-information/
prohibited-items bzw. bei den jeweiligen
Fluggesellschaften.
Gepäck
µ Bei Linienflügen nach und von Nordamerika
dürfen Economy-Class-Passagiere nur ein
Gepäckstück bis 23 kg als Freigepäck aufge-
ben. Ein zweites Gepäckstück kostet um die
Rückbestätigung
Eine Rückbestätigung des gebuchten Rückflugs
ist nicht mehr nötig, allerdings wird empfohlen,
sich im Internet oder per Anruf noch einmal
über die Flugzeiten zu vergewissern.
 
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